Nein zum Steuer- und Finanzmarktabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland

Am 5. April 2012 haben die Schweiz und Deutschland die Ergänzung zum Steuerabkommen unterzeichnet. Seither kennen wir auch dessen Inhalt. Hier steht er: http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=44063

Das Abkommen lässt uns erschauern. Es geht nicht nur um Steuern, sondern auch um ein „Finanzmarktabkommen“.

Das Abkommen ist im Vergleich zur Version vom 21. September 2011 in praktisch allen Teilen zu Ungunsten der Schweiz und der deutschen Kunden verschlechtert worden. Damit braucht es kein Abkommen mehr. Es ist für deutsche Kunden unattraktiv. Sie werden, falls das Abkommen in Kraft tritt, die Schweiz verlassen und ihr Bankgeschäft anderswo tätigen. Dafür bleibt nicht viel Zeit. Wenn der Fahrplan von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf eingehalten wird, dann bleiben den deutschen Kunden gerade  einmal 8 Monate. Ab dem 1. Januar 2013 müssten die Schweizer Banken Deutschland über den Transfer der Verbindung informieren. Statt Bankgeheimnis wäre das dann Kundenverrat.

Die Publikation des Vertrags hat Erstaunliches ans Licht gebracht: Im Abkommen steht auf Seite 49 (http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/26526.pdf):

Bei grenzüberschreitender Geschäftsanbahnung sind die „in der Bundesrepublik Deutschland zu beachtenden Anleger- und Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten“. Dazu muss die Schweizer Bank zustimmen, „dass sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an Prüfungshandlungen […] durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) bei Vor-Ort-Prüfungen beteiligen kann“.

Das heisst, für das Geschäft in der Schweiz gelten die deutschen Vorschriften, und die Deutschen dürften das auch gleich noch vor Ort in der Bank in der Schweiz kontrollieren.

Wenn der Fahrplan von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf eingehalten wird, dann bleibt wenig Zeit für ein Referendum. Die Frist für das Beschaffen von 50‘000 Unterschriften läuft am 23. September ab. Am 15. Juni hat das Parlament die Möglichkeit, zum Steuer- und Finanzplatzabkommen nein zu sagen. Vertrauen würde ich darauf nicht.

Finanzplatz Schweiz / Euro Krise / EU – Politik

Was ist eigentlich ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, mit dem eine (übermässige) Doppelbesteuerung verhindert werden soll. Geregelt wird in den Abkommen auch die gegenseitige Amtshilfe in Steuerfragen. Die Schweiz hat mit über 100 Ländern solche Abkommen geschlossen. Bis 2009 hatte die Schweiz in Doppelbesteuerungsabkommen den anderen Ländern nur Amtshilfe im Falle von Steuerbetrug gewährt, nicht dagegen bei einfacher Steuerhinterziehung. 2009 hat der Bundesrat entschieden, den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen und auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.

Wie der Ständerat zuvor hat der Nationalrat einer Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA zugestimmt. Neu sollen auch Gruppenanfragen aus den USA möglich sein. Was bedeutet das? Bleibt das Bankkundengeheimnis intakt? Was sind die Folgen für die Schweiz?

Heute gültig ist das Doppelbeststeuerungsabkommen mit den USA von 1996, und da steht diesbezüglich gar nichts. Das von der Schweiz unterschriebene Abkommen von 2009 ist von Amerika nicht in Kraft gesetzt worden. Die vom Schweizer Parlament unerklärlicherweise zugestandenen „Gruppenanfragen“ sind damit völkerrechtlich auch noch nicht in Kraft. Der Bundesrat behauptet, das Bankgeheimnis bleibe trotzdem gewahrt. Das ist falsch und schadet unserem Finanzplatz. Dramatisch wird der Schaden dann, wenn andere Länder, namentlich europäische, ebenfalls Gruppenanfragen machen können. Der Bundesrat wird den Nachbarn nicht verweigern, was er den fernen USA gewähren will.

Wird die Zinsinsel als wichtiger Standortvorteil für die Schweiz mit der schrittweisen Preisgabe des Bankkundengeheimnisses verschwinden?

Sicher wird die Zinsinsel durch die Preisgabe des Bankgeheimnisses beeinträchtigt. Ganz verschwinden wird sie deshalb nicht. Die Schweiz hat eine bessere Wirtschaft, eine (vorläufig noch) verlässlichere Rechtsordnung, eine harte Währung. Dies sind auch wichtige Gründe für den Zinsvorteil.

Werden neue Drohungen und Angriffe auf den Finanzplatz Schweiz zukommen?

Das ist anzunehmen. Alles andere wäre ein Wunder. Fast alle Länder rund um uns stecken in ernsthaften Finanzproblemen, selbst das wirtschaftlich prosperierende Deutschland. Alle werden wohl versuchen, sich in der Schweiz zusätzliches Geld zu holen. Unsere Regierung und unser Parlament machen nicht den Eindruck, dass sie die Vorteile der Schweiz verteidigen wollen. Dafür haben wir sie aber doch gewählt.

Herr Professor Geiger, sind sie mit der Weissgeld-Strategie des Bundesrates und des Parlamentes zufrieden? Wird damit die Souveränität der Schweiz wirksam verteidigt?

Oswald Grübel hat kürzlich trocken festgestellt: Weissgeldstrategie ist das Unwort des Jahres. Sie ist jedoch ein rein schweizerisches Projekt. Beim Waldsterben hat immerhin Deutschland noch mit- und sich lächerlich gemacht. Wenn der Bundesrat jetzt zu einer Weissgeldstrategie übergehen will, hat er bisher offensichtlich eine Schwarzgeldstrategie verfolgt. In der Botschaft zu den Bilateralen II vom 1. Oktober 2004 hat er geschrieben, ein Ziel der Vereinbarung sei „das Bankgeheimnis zu wahren“. War das die Schwarzgeldstrategie? Dann wäre das Aufgeben des Bankgeheimnisses offensichtlich die neue Weissgeldstrategie. Die Interessen der Schweiz verteidigt man so nicht.

Zum Frühlingsbeginn: Eiszeit in Europa

Griechenland: Eine Kreditausfallversicherung ist keine Versicherung

Zum meteorologischen  Frühlingsanfang (1. März 2012) hat am europäischen Finanzmarkt eine neue Eiszeit begonnen. Das haben noch nicht alle gemerkt, bis in einem Jahr werden das aber die Sonnenländer Portugal, Italien und Spanien schmerzhaft erkennen.

Was ist passiert? Die Privaten, welche griechische Obligationen gekauft und sich mit einer teuren Versicherung – im Jargon „Credit Default Swap“ oder kurz CDS genannt – gegen Verluste versichert haben, müssen auf ihren griechischen Staatspapieren mehr als 50 Prozent Verluste in Kauf nehmen. Die Versicherung bezahlt nicht. Das hat der Internationale Derivateverband ISDA beschlossen. Die Europäische Zentralbank dagegen erhält auf den gleichen Papieren 100 Prozent zurück. Damit passiert einmal mehr, was in letzter Zeit in den westlichen Ländern mehr und mehr zum Normalfall wurde: Die Spielregeln werden von den Staaten laufend geändert, je nachdem, was aus kurzfristiger Sicht im Interesse der Regierungen ist.

In den kommenden Monaten werden sich die Anleger dem Spiel ohne Spielregeln anpassen. Sie werden keine Staatsobligationen von Portugal, Italien und Spanien (und wohl auch weiterer Länder) kaufen, da sie sich ja gegen Verluste nicht schützen können. Das wird für diese Staaten und deren Bevölkerung sehr schmerzhaft sein. Was wird die Politik tun? Wahrscheinlich weitere Regeln verletzen.

Was sollen wir als Schweizer tun: Keine Staatsanleihen von EU-Ländern kaufen, keine Anlagefonds kaufen, die in solche Papiere investieren, dafür sorgen, dass unsere Pensionskassen nicht in solche Staatsobligationen investieren.

Für Sie gelesen: Das Diskussionspapier des Bundesrates

Für Sie gelesen: Das Diskussionspapier des Bundesrates „Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz“, 22. Februar 2012 (http://www.news.admin.ch/dokumentation/00002/00015/?lang=de&msg-id=43511)

Der Bundesrat hat ein 29-seitiges Papier geschrieben, die 29 Seiten beschäftigen sich ausschliesslich mit der „Steuerkonformität“, über die Wettbewerbsfähigkeit steht darin nichts Substantielles. Dass die zwei Dinge im gegenseitigen Widerspruch stehen können, wird nicht erwähnt, dass der Vorschlag für die Schweiz zu massiven Wettbewerbsnachteilen führen würde, schon gar nicht. Im internationalen Kontext dürfte doch der Grundsatz gelten: Für die Schweiz gilt, was für die anderen Länder gilt. Für andere Länder gilt, was für die Schweiz gilt. Keine Rede davon im „Strategiepapier“ der Landesregierung. Nur die Banken in der Schweiz (davon sind rund die Hälfte Auslandbanken, die nicht hier bleiben müssen) sollen Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kunden verweigern, wenn sie Verdacht haben, dass Vermögenswerte unversteuert sind. Wenn „Unklarheiten“ auf möglicherweise unversteuerte Vermögenswerte „hindeuten“, dann sollen die Kunden Selbstdeklarationen abgeben (Seite 25). Offensichtlich hätten solche Deklarationen der gegenwärtigen Steuersituation Urkundencharakter, eine falsche Aussage würde als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt (Seite 26).
Kein anderes Land, kein anderer Finanzplatz kennt solche polizeistaatliche Regeln für die Banken. Von anderen Ländern und Finanzplätzen will der Bundesrat das auch nicht einfordern. Das alles gilt nur für die Musterknaben und –mädchen in der Schweiz. Wie damit die Wettbewerbsfähigkeit sichergestellt werden soll, bleibt das Geheimnis des Bundesrates.
Das Strategiepapier beschäftigt sich primär mit den ausländischen Kunden. Wer nicht naiv ist weiss, dass die bewährte Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug auch im Inland aufgehoben werden soll. Zu Unrecht behauptet der Bundesrat, diese Unterscheidung sei dominiert von der bisherigen internationalen Amtshilfepolitik. Im Gegenteil: Sie ist Ausdruck des verfassungsmässig garantierten Grundsatzes von Treu und Glauben zwischen Staat und Bürger, und ist mit verantwortlich dafür, dass die Schweiz in Europa das steuerehrlichste Land ist (Niedrigste Schattenwirtschaftsquote). Die geplante Änderung der bewährten Praxis wird im Strategiepapier wie folgt angekündigt: „das Dispositiv der Schweiz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug [im Inland] [soll] einer Prüfung unterzogen und gegebenenfalls angepasst werden.“ (Seite 27). So tönt bundesrätliche Salamitaktik.
23. Februar 2012

Frage von SE: Was geschieht mit einer Hypothekenschuld einer Liegenschaft, wenn das betreffende Land einen Staatbankrott erleidet? Oder dessen Währung massiv abgewertet wird?

Antwort von Hans Geiger:

Gute Frage. Da steckt vielleicht mehr dahinter, als man auf Anhieb denkt. Ich versuche ein paar Antworten:

  • Es kommt darauf an, in welcher Währung die Hypothek gewährt wurde. Beispielsweise haben viele Banken für Wohnungen und Häuser von Privaten in Ungarn Schweizerfranken Hypotheken gegeben. Die Zinsen waren im Vergleich zum ungarischen Forint sehr günstig. Als sich von 2008 bis heute der Wechselkurs des Schweizerfrankes für einen Ungarn um rund 70 Prozent erhöhte, stieg auch die Schuld in Forint entsprechend, die Leute hatten und haben grosse Probleme. Die ungarische Regierung versucht die Last für die Hypothekarschuldner zu lindern (was die Banken belastet).
  • Bei einem Staatsbankrott des Heimlandes und einer Fremdwährungshypothek würde das gleiche passieren, einfach noch dramatischer.
  • Hat ein Ungare seine Hypothek in Forint genommen, dann erlitt er bei einer Abwertung des Forint keinen Verlust. Aber die Zinsen für seine Forinthypothek sind seither gestiegen. Im Falle eines Staatsbankrotts dürften die Zinsen noch stärker steigen, falls die Bank das überlebt.
  • Würde der griechische Staat Bankrott machen, dann würden viele griechische Banken ebenfalls notleidend, denn sie haben in grossem Stil griechische Staatspapiere gekauft, die sie abschreiben müssten. Das würde bei vielen Banken zur Vernichtung des Eigenkapitals führen, was eben „Bankrott“ genannt wird. Dann würde die Bank möglicherweise die Hypotheken künden, die meisten Kunden könnten sie aber nicht zurückzahlen und selbst Konkurs gehen.

 

Diese Antworten zeigen, dass die Aufrechterhaltung gesunder Staatsfinanzen und einer stabilen Währung für ein Land von ganz enormer Bedeutung ist. Dass das in vielen Ländern – nicht nur in Europa – nicht so gepflegt wurde, rächt sich jetzt bitter. Es gibt jetzt keinen „guten“ Ausweg, nur mehr oder weniger schmerzhafte. Die Schweiz steht in dieser Beziehung als kleine Oase in einer grossen Wüste da.

Warum steckt der Euro in einer permanenten Finanzkrise?

Die Antwort scheint einfach: Weil die Länder der Eurozone zu hohe Schulden und zu hohe Staatsdefizite haben. Das mit den Schulden und Defiziten stimmt natürlich, es erklärt aber die Krise nicht. Die USA, Grossbritannien (UK) und Japan stehen bezüglich Staatsschulden und Staatsdefiziten noch schlimmer da:

Euro Zone

USA

UK

Japan

Politische   Struktur

17 Staaten

1 Staat

1 Staat

1 Staat

Einwohner   (Mio)

332

312

62

127

Bruttoinlandprodukt   (BIP)  in 1000 US$ / Kopf

38

48

40

46

Budgetdefizit in % BIP

4 %

9 %

9 %

8 %

Staatsschulden in % BIP

87 %

100 %

87 %

>200 %

Die Schulden und das Defizit erklären also nicht, weshalb die Euro Zone so viel mehr Probleme hat als die anderen Länder. Ein Problem der Euro Zone liegt darin, dass sie eben kein Land ist, sondern aus 17 Ländern besteht, und kaum über gemeinsame Institutionen verfügt, ausser der europäischen Zentralbank (EZB). Und dass die Länder auch gar kein einziges Land sein wollen. Vielleicht wollen das einige Leute in Brüssel, aber nicht die Bürger in den Ländern.
Ein zweiter Grund liegt in der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Länder der Euro Zone. In Deutschland sind die Lohnstückkosten in den letzten 10 Jahren um ca. 5 Prozent gestiegen, in Griechenland um 33 Prozent, in Italien um 26. Im gleichen Währungsraum haben die südlichen Länder im Wettbewerb nicht den Hauch einer Chance gegen Deutschland oder die Niederlande. Das ist wie eine Firmenmannschaft in der Champions League. Damit erarbeiten die „fleissigen Nordländer“ dauernd hohe Ertragsbilanzüberschüsse, die „faulen Südländer“ entsprechende Defizite. Dagegen hälfe auch ein Schuldenschnitt von Griechenland (und anderen) nichts. Der Euro ist eine Fehlkonstruktion.
Wenn Schweizer Politikerinnen und Politiker der EU und dem Euro beitreten wollen, dann haben sie keine Ahnung von Wirtschaft, oder sie sind schlechte Patrioten. Warum sollten wir willentlich eine gute Lösung gegen eine unbrauchbare eintauschen?

Griechenland = Kummerland

„Warum gerät die Umschuldung Griechenlands dermassen ins Stocken“, werde ich immer wieder gefragt.

Die Antwort liegt bei einer Gesamtbetrachtung der Situation Griechenlands auf der Hand: Für das griechische Volk sind die diktierten Sparmassnahmen sehr schwer zu erfüllen, weil die Lebensqualität auf allen Stufen der Gesellschaft stark einfällt und schmerzliche Opfer zur Folge hat. Betroffen ist vor allem auch die Mittelschicht. Die Daumenschrauben der EU sorgen bereits heute dafür, dass dieser Mittelstand mehr und mehr zerbröckelt. – Leute wie Du und ich verlieren ihr Hab und Gut; Häuser werden geräumt, die Bewohner haben froh zu sein, wenn sie im Obdachlosenheim Unterschlupf finden. Solche Schicksale werden zum Alltag Griechenlands. Selbst für Alte wird es eng. Deshalb haben Athens Spitzenpolitiker Tage lang gerungen. Und deshalb ist es für Aussenstehende fraglich, ob das Land freiwillig im Elend versinkt oder ob sich das Volk gegen die Spardiktate offen zu Wehr setzt. Griechenland gleich Kummerland – und das Ende ist nicht absehbar.

In diesem Kontext stehen die Ideen zur Umschuldung. Sie sind durchschaubar und unfair: Private Anleger, z.B. Pensionskassen, sollen ihre Griechenland-Obligationen um 50 Prozent abschreiben, die öffentlichen – das sind vor allem die Zentralbanken und auch Banken – sollen 100 Prozent erhalten. Das steht nicht selten auch im Widerspruch zu den rechtlichen Vereinbarungen und zerstört die freien Finanzmärkte.