Die SNB wird bald die grösste Bank der Schweiz sein

Der Chef der drittgrössten Bank der Schweiz heisst Thomas Jordan. Die Bilanzsumme der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist mit über 500 Milliarden Franken dreimal grösser als diejenige der Raiffeisengruppe. Ende 2014 wird Jordan Chef der  grössten Bank der Schweiz sein. Und Ende 2015 wird die Bilanz der SNB die kombinierte Bilanz von UBS und Credit Suisse mit über 2‘000 Milliarden Franken überragen. Dies passiert dann, wenn sich der herrschende Trend fortsetzt und die Eurokrise nicht plötzlich verschwindet. Und natürlich nur, wenn Thomas Jordan nicht mit Devisen zu spekulieren beginnt. Das ist ebenso unwahrscheinlich wie das rasche Ende der Eurokrise.

Seit dem Ausbruch der Finanzkrise Ende 2007 ist die SNB-Bilanz um über 60 Prozent pro Jahr gewachsen, diejenige von UBS und Credit Suisse mit 8 und 5 Prozent pro Jahr geschrumpft. Damit haben sich die Probleme und deren Lösungen fundamental verändert. Die SNB war 2008 die Lösung des Problems, wird sie künftig zum Problem für eine Lösung?

Als die SNB der UBS im Herbst 2008 finanziell unter die Arme griff, musste man sich fragen, ob die kleine SNB die grosse Last stemmen könne. Sie konnte, obschon ihre Bilanz zehnmal kleiner war als die der UBS. Das Eigenkapital der SNB betrug damals 60 Milliarden, jetzt steht es bei knapp 70 Milliarden, dazwischen war es auf 16 Milliarden abgetaucht. Das Eigenkapital der SNB ist eine volatile Grösse. Würde die SNB gemäss den Empfehlungen der Gewerkschaften den  Minimalkurs des Euro von 1,20 auf 1,35 Franken erhöhen, ergäbe das bei der heutigen Bilanz einen Gewinn von 25 Milliarden Franken, und damit ein rekordhohes Eigenkapital von gegen 100 Milliarden Franken. Das wäre fast doppelt so viel Kapital wie bei der UBS. Überliesse die SNB den Wechselkurs dagegen den Marktkräften und fiele der Euro auf den Kurs von einem Franken, halbierte sich ihr Eigenkapital. Was bedeutet all dies? Es besagt, dass das ausgewiesene Eigenkapital und der Gewinn der SNB ganz ohne Bedeutung sind. Ausser für die Kantone, die gerne am „Gewinn“ der SNB teilhaben.

Wie steht es mit den Währungsreserven? Sind sie ein Massstab für die Qualität der SNB? Nein. Die Bundesverfassung sagt zwar in Artikel 99: „Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven“. In einen Buchungssatz übersetzt heisst das „Soll Erfolgsrechnung – Haben Bilanz“. Auch gemäss Obligationenrecht stehen die Reserven auf der Passivseite der Bilanz. Nicht so bei der Nationalbank. Die „Währungsreserven“ betragen 488 Milliarden Franken und stehen auf der Aktivseite. Sie bestehen zu zwei Drittel aus Schwachwährungsanlagen in Dollar und Euro. Nur 11 Prozent sind in Gold angelegt. Das ist kein Qualitätsmerkmal. Auf jeden Fall wäre es falsch, grosse Währungsreserven als etwas Gutes zu betrachten.

Wie steht es mit der Liquidität? Da geht es der SNB gut. Sie kann nicht illiquid werden. Denn sie kann immer Noten drucken und Giroguthaben schaffen. Auch die Liquidität der Notenbank steht auf der „falschen Seite“ der Bilanz, nämlich unter den Passiven. Die SNB hat die Schweizerfranken-Basisgeldmenge seit Ausbruch der Krise versiebenfacht. Heute finanzieren die Banken, vor allem die zwei grossen, die SNB zinslos mit fast 300 Milliarden Franken. Das ist 30-mal mehr als damals, als die SNB die UBS mit bis zu 60 Milliarden Franken refinanzierte. Retten jetzt die Banken die SNB?

Auch im internationalen Vergleich ist die SNB ein Sonderfall, wie es ihn sonst kaum gibt. Die Bilanzsumme der SNB beträgt zurzeit 85 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung der Schweiz. In den USA und in Euroland liegen die entsprechenden Werte trotz massiv aufgeblähten Bilanzen bei 20 und 30 Prozent. Ist die SNB-Bilanz zu gross geworden für die Schweizer Wirtschaft? Wahrscheinlich schon. Und ist sie mit ihren gewaltigen Devisenpositionen zu verletzlich geworden? Wahrscheinlich auch. Das Direktorium balanciert jedoch nicht aus Eigennutz auf dem Hochseil, sondern zum Wohle der der Schweizer Wirtschaft. Die SNB stellt sich mit ihrer Bilanz zwischen eine wirtschaftlich gesunde und prosperierende Schweiz und die verschuldeten und kranken  Staaten in Europa und in den USA. Das Direktorium agiert dabei ganz ohne Leitplanken und Hilfen von aussen. Es darf gemäss Gesetz „weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen.“

Eine nützliche Leitplanke schlägt die Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold“ vor: Der Goldanteil an den Nationalbank-Aktiven muss mindestens 20 Prozent betragen. Das ergäbe eine gewisse Verankerung der Nationalbankpolitik in der Verfassung und in der realen Welt, ohne die Unabhängigkeit des Direktoriums zu beeinträchtigen.

Eine frühere Version dieses Blogs erschien bei www.insideparadeplatz.ch   

Widmer-“Weissgeld“-Schlumpf pusht Deutschland-Deal ohne Rechtssicherheit. 400 Seiten Abgeltung – alles für die Katz?

1. Deutschland hat ein Problem: Eine zu hohe Schattenwirtschaftsquote von rund 15 Prozent der Wirtschaftsleistung. Damit verliert Deutschland Jahr für Jahr rund 150 Milliarden Euro an Steuer- und Sozialbeiträgen. Das hat mit der Schweiz und ihren Banken gar nichts zu tun. Es sind Deutsche, die in Deutschland Steuern und Sozialbeiträge hinterziehen, vorab in Baugewerbe und Handwerk, in Dienstleistungsbetrie¬ben (Hotel, Gastwirtschaft), in anderen Gewerbe- und Industriebetrieben, in der Unterhaltungs- und Vergnügungsbranche sowie z.B. bei Nachhilfe¬stunden, Friseur, Babysitten. Das gilt bei Deutschen als Kavaliersdelikt, nicht als „organisierte Kriminalität“ (SPD-Chef Sigmar Gabriel).
2. Deutschland will oder kann das Problem nicht selbst meistern, sondern will es durch die Schweiz und von deren Banken lösen lassen. So setzen die einen Politiker auf staatliche Kriminalität (Hehlerei in der Form des Kaufs gestohlener Daten), die anderen auf ein Abgeltungssteuerabkommen mit der Schweiz.
3. Die Schweiz und ihre Banken sind gewillt, durch das Abgeltungssteuerabkommen das Problem für Deutschland zu lösen, und zwar ganz ohne Entschädigung. Mehr noch, nehmen sie die gesamten Kosten und hohe Ertragsausfälle in Kauf. Beim Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU von 2004 wird die Schweiz durch 25 Prozent der abgezogenen Zinssteuern entschädigt, was jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag ausmacht. Hat Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf (EWS) die Schweizer Finanzen vergessen? Und wer entschädigt die Banken für die dreistelligen Millionenbeträge, welche die Umsetzung des Abkommens kostet (falls die Banken das überhaupt schaffen bis Ende 2012, siehe Punkt 6).
4. EWS sagte in einem Interview: „Es wird zunehmend schwieriger werden, ein Land zu finden, welches unversteuerte Gelder überhaupt noch annimmt“. Wahrscheinlich träumte sie von einer globalen „Weissgeldstrategie“. Das ist grundfalsch, ausser der Schweiz gibt es kein Land auf dieser Welt, welches eine solche Strategie verfolgt. Schon gar nicht Deutschland. Hat EWS vergessen, ihrem Diplomaten Michael Ambühl den Auftrag zu erteilen, in die Vertragspapiere einen entsprechenden Satz zu schreiben? Auch in den Verhandlungen mit Grossbritannien und Österreich?
5. Der Zweck des Abkommens wird in Artikel 1 des Vertrages wie folgt beschrieben: „Mit diesem Abkommen soll durch bilaterale Zusammenarbeit der Vertragsstaaten die effektive Besteuerung der betroffenen Personen in der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt werden.“ Selbstverständlich wird die Besteuerung der steuerpflichtigen Personen in Deutschland nicht sichergestellt. Nur die Besteuerung der „betroffenen“ Personen, das heisst derjenigen, welche weiterhin Bankverbindungen in der Schweiz unterhalten. Das wären dann die dummen Deutschen, und von denen gibt es bekanntlich nicht allzu viele.
6. Die Banken investieren zurzeit hunderte von Millionen Franken in die Umsetzung des Abkommens, ohne zu wissen, ob es am 1. Januar 2013 auch wirklich in Kraft tritt. Soeben hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die Wegleitungen für das Abkommen im Entwurf publiziert. Die Anleitungen umfassen mehr als 400 Seiten. Dass die kleineren Banken diese Monsteraufgabe in der Informatik, in der Rechtsabteilung, an der Kundenfront und in der Abwicklung schaffen, ist mehr als fraglich. Und vielleicht ist auch alles für die Katz. Der deutsche Bundesrat ist wohl gegen das Abkommen. Auch in der Schweiz regt sich Widerstand. Wie die Schweizerische Bankiervereinigung schreibt, wollen „Gruppierungen von ganz rechts (AUNS) als auch von ganz links (JUSO)“ das Abkommen mit einem Referendum verhindern. Da fragt man sich, weshalb ein Regelwerk, dessen Umsetzung vernünftigerweise Jahre in Anspruch nehmen würde, innert weniger Monate aus dem Boden gestampft werden muss; und dies, obschon der Vertrag total in der Schwebe ist. Die Antwort der Bankiervereinigung: Zur Stärkung des Schweizer Finanzplatzes.
7. Und schliesslich sagt die Bankiervereinigung: „Die Regelung der Steuerangelegenheiten war bisher und bleibt auch inskünftig allein Sache des Kunden und nicht seiner Bank“. Warum, bitte, braucht es dann ein Steuerabkommen? Das Abkommen ist unnötig und nachteilig. Unterstützen Sie deshalb das Referendum (www.referendum.ch) und stimmen Sie im November Nein zu den Verträgen.

Zum Steuerstreit mit Deutschland: Die unorganisierte Kriminalität in Deutschland

Im Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz hat der Chef der deutschen SPD, Sigmar Gabriel, Schweizer Banken organisierte Kriminalität vorgeworfen. Er sprach von einem „schwerer Straftatbestand“.
Das Ganze ist nur peinlich, peinlich für die deutschen Politiker. Es sind nämlich deutsche Bürger, die Steuern hinterziehen, nicht Schweizer Banken. Die „Schattenwirtschaftsquote“ ist in Deutschland mit 16 Pro¬zent rund doppelt so hoch wie in der Schweiz oder Österreich. Das macht in Deutschland rund 400 Milliarden Euro aus pro Jahr. Wenn die gesamte steuerliche und Sozialbelastung 30% beträgt, „sparen“ die Deutschen so pro Jahr rund 130 Mrd. Euro. Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen gilt bei Deutschen als Kavaliersdelikt, nicht als „organisierte oder unorganisierte Kriminalität“.
Es wird vor allem im Baugewerbe und Handwerk, in Dienstleistungsbetrie¬ben (Hotel, Gastwirtschaft), in anderen Gewerbe- und Industriebetrieben, in der Unterhaltungs- und Vergnügungsbranche sowie z.B. bei Nachhilfestunden, Friseur, Babysitten etc. gepflegt.
Und all das hat mit der Schweiz gar nichts zu tun. In der Vergangenheit war es wohl praktisch, einen Teil des Schattengeldes in der Schweiz diskret zu verstecken. Viele haben auch in Spanien Eigentumswohnungen gekauft. Oder sie haben das Geld einfach ausgegeben. Steuerhinterziehung ist jedoch immer die Tat des Steuerpflichtigen, nie die der bösen Bank oder des bösen Immobilienhändlers.
Die Aussage, die Schweizer Banken verschieben deutsche Gelder nach Singapore, ist auf jeden Fall falsch. Der Kunde entscheidet darüber, wo auf der Welt und bei welcher Bank er sein Geld anlegt.
Wenn ein deutscher Kunde sein Geld wegen des Abkommens zur Abgeltungssteuer von einem Schweizer Bank-Konto in Sicherheit bringen will, dann muss er ziemlich dumm sein, wenn er es bei der gleichen Bank in Singapore anlegt. Und die Deutschen sind im Grossen und Ganzen wirklich nicht dumm. Vielleicht auch die Politiker nicht. Aber diese nehmen an, die anderen seien es.
Wenn auch der Deutsche Bundesrat das Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnen sollte, dass ist das auch nicht dumm. Denn doppelt genäht halt besser. Unterzeichnen Sie auf jeden Fall das Referendum gegen die drei Steuerabkommen, und stimmen Sie im November Nein.

Warum das Referendum gegen die Steuerabkommen?

Die AUNS hat am 15. Juni 2012 das Referendum gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, England und Österreich beschlossen. Das ist wichtig und richtig.

Die Verträge sind materiell miserabel, gegen die Interessen des Schweizer Finanzplatzes, der Schweizer Wirtschaft und auch der schweizerischen Staatsfinanzen.

Zusätzlich stehen die Verträge formell quer in der internationalen Steuer-Landschaft. Die allgemein anerkannten Grundsätze werden verletzt. Das kann nicht gut gehen:

  • International gilt grundsätzlich das Domizilprinzip. Steuern auf beweglichem Vermögen sind am Domizil des Steuerpflichtigen geschuldet und zu bezahlen. Jeder Steuerpflichtige hat grundsätzlich sein weltweites Einkommen an seinem Hauptsteuerdomizil zu deklarieren. Die Abgeltungssteuer widerspricht diesem Grundsatz.
  • Auch für die Schweiz gelten die OECD-Standards, nicht mehr und nicht weniger. Abgeltungssteuer und bundesrätliche „Weissgeldstrategie“ gehen weit darüber hinaus.
  • Die Schweiz behandelt Inländer und Ausländer grundsätzlich nach den gleichen steuerlichen Grundsätzen. Die Abgeltungssteuer widerspricht diesem Grundsatz.
  • Das Schweizer Steuersystem kennt bis heute keine Abgeltungs- oder Quellensteuer mit definitivem Charakter. Dieses System „legalisiert“ einzig ausländische Steuerhinterzieher.

Lesen Sie meine Beurteilung: gegen die Abgeltungssteuerabkommen_

 


 

Nein zum Steuer- und Finanzmarktabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland

Am 5. April 2012 haben die Schweiz und Deutschland die Ergänzung zum Steuerabkommen unterzeichnet. Seither kennen wir auch dessen Inhalt. Hier steht er: http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=44063

Das Abkommen lässt uns erschauern. Es geht nicht nur um Steuern, sondern auch um ein „Finanzmarktabkommen“.

Das Abkommen ist im Vergleich zur Version vom 21. September 2011 in praktisch allen Teilen zu Ungunsten der Schweiz und der deutschen Kunden verschlechtert worden. Damit braucht es kein Abkommen mehr. Es ist für deutsche Kunden unattraktiv. Sie werden, falls das Abkommen in Kraft tritt, die Schweiz verlassen und ihr Bankgeschäft anderswo tätigen. Dafür bleibt nicht viel Zeit. Wenn der Fahrplan von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf eingehalten wird, dann bleiben den deutschen Kunden gerade  einmal 8 Monate. Ab dem 1. Januar 2013 müssten die Schweizer Banken Deutschland über den Transfer der Verbindung informieren. Statt Bankgeheimnis wäre das dann Kundenverrat.

Die Publikation des Vertrags hat Erstaunliches ans Licht gebracht: Im Abkommen steht auf Seite 49 (http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/26526.pdf):

Bei grenzüberschreitender Geschäftsanbahnung sind die „in der Bundesrepublik Deutschland zu beachtenden Anleger- und Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten“. Dazu muss die Schweizer Bank zustimmen, „dass sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an Prüfungshandlungen […] durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) bei Vor-Ort-Prüfungen beteiligen kann“.

Das heisst, für das Geschäft in der Schweiz gelten die deutschen Vorschriften, und die Deutschen dürften das auch gleich noch vor Ort in der Bank in der Schweiz kontrollieren.

Wenn der Fahrplan von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf eingehalten wird, dann bleibt wenig Zeit für ein Referendum. Die Frist für das Beschaffen von 50‘000 Unterschriften läuft am 23. September ab. Am 15. Juni hat das Parlament die Möglichkeit, zum Steuer- und Finanzplatzabkommen nein zu sagen. Vertrauen würde ich darauf nicht.

Finanzplatz Schweiz / Euro Krise / EU – Politik

Was ist eigentlich ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, mit dem eine (übermässige) Doppelbesteuerung verhindert werden soll. Geregelt wird in den Abkommen auch die gegenseitige Amtshilfe in Steuerfragen. Die Schweiz hat mit über 100 Ländern solche Abkommen geschlossen. Bis 2009 hatte die Schweiz in Doppelbesteuerungsabkommen den anderen Ländern nur Amtshilfe im Falle von Steuerbetrug gewährt, nicht dagegen bei einfacher Steuerhinterziehung. 2009 hat der Bundesrat entschieden, den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen und auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.

Wie der Ständerat zuvor hat der Nationalrat einer Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA zugestimmt. Neu sollen auch Gruppenanfragen aus den USA möglich sein. Was bedeutet das? Bleibt das Bankkundengeheimnis intakt? Was sind die Folgen für die Schweiz?

Heute gültig ist das Doppelbeststeuerungsabkommen mit den USA von 1996, und da steht diesbezüglich gar nichts. Das von der Schweiz unterschriebene Abkommen von 2009 ist von Amerika nicht in Kraft gesetzt worden. Die vom Schweizer Parlament unerklärlicherweise zugestandenen „Gruppenanfragen“ sind damit völkerrechtlich auch noch nicht in Kraft. Der Bundesrat behauptet, das Bankgeheimnis bleibe trotzdem gewahrt. Das ist falsch und schadet unserem Finanzplatz. Dramatisch wird der Schaden dann, wenn andere Länder, namentlich europäische, ebenfalls Gruppenanfragen machen können. Der Bundesrat wird den Nachbarn nicht verweigern, was er den fernen USA gewähren will.

Wird die Zinsinsel als wichtiger Standortvorteil für die Schweiz mit der schrittweisen Preisgabe des Bankkundengeheimnisses verschwinden?

Sicher wird die Zinsinsel durch die Preisgabe des Bankgeheimnisses beeinträchtigt. Ganz verschwinden wird sie deshalb nicht. Die Schweiz hat eine bessere Wirtschaft, eine (vorläufig noch) verlässlichere Rechtsordnung, eine harte Währung. Dies sind auch wichtige Gründe für den Zinsvorteil.

Werden neue Drohungen und Angriffe auf den Finanzplatz Schweiz zukommen?

Das ist anzunehmen. Alles andere wäre ein Wunder. Fast alle Länder rund um uns stecken in ernsthaften Finanzproblemen, selbst das wirtschaftlich prosperierende Deutschland. Alle werden wohl versuchen, sich in der Schweiz zusätzliches Geld zu holen. Unsere Regierung und unser Parlament machen nicht den Eindruck, dass sie die Vorteile der Schweiz verteidigen wollen. Dafür haben wir sie aber doch gewählt.

Herr Professor Geiger, sind sie mit der Weissgeld-Strategie des Bundesrates und des Parlamentes zufrieden? Wird damit die Souveränität der Schweiz wirksam verteidigt?

Oswald Grübel hat kürzlich trocken festgestellt: Weissgeldstrategie ist das Unwort des Jahres. Sie ist jedoch ein rein schweizerisches Projekt. Beim Waldsterben hat immerhin Deutschland noch mit- und sich lächerlich gemacht. Wenn der Bundesrat jetzt zu einer Weissgeldstrategie übergehen will, hat er bisher offensichtlich eine Schwarzgeldstrategie verfolgt. In der Botschaft zu den Bilateralen II vom 1. Oktober 2004 hat er geschrieben, ein Ziel der Vereinbarung sei „das Bankgeheimnis zu wahren“. War das die Schwarzgeldstrategie? Dann wäre das Aufgeben des Bankgeheimnisses offensichtlich die neue Weissgeldstrategie. Die Interessen der Schweiz verteidigt man so nicht.

Zum Frühlingsbeginn: Eiszeit in Europa

Griechenland: Eine Kreditausfallversicherung ist keine Versicherung

Zum meteorologischen  Frühlingsanfang (1. März 2012) hat am europäischen Finanzmarkt eine neue Eiszeit begonnen. Das haben noch nicht alle gemerkt, bis in einem Jahr werden das aber die Sonnenländer Portugal, Italien und Spanien schmerzhaft erkennen.

Was ist passiert? Die Privaten, welche griechische Obligationen gekauft und sich mit einer teuren Versicherung – im Jargon „Credit Default Swap“ oder kurz CDS genannt – gegen Verluste versichert haben, müssen auf ihren griechischen Staatspapieren mehr als 50 Prozent Verluste in Kauf nehmen. Die Versicherung bezahlt nicht. Das hat der Internationale Derivateverband ISDA beschlossen. Die Europäische Zentralbank dagegen erhält auf den gleichen Papieren 100 Prozent zurück. Damit passiert einmal mehr, was in letzter Zeit in den westlichen Ländern mehr und mehr zum Normalfall wurde: Die Spielregeln werden von den Staaten laufend geändert, je nachdem, was aus kurzfristiger Sicht im Interesse der Regierungen ist.

In den kommenden Monaten werden sich die Anleger dem Spiel ohne Spielregeln anpassen. Sie werden keine Staatsobligationen von Portugal, Italien und Spanien (und wohl auch weiterer Länder) kaufen, da sie sich ja gegen Verluste nicht schützen können. Das wird für diese Staaten und deren Bevölkerung sehr schmerzhaft sein. Was wird die Politik tun? Wahrscheinlich weitere Regeln verletzen.

Was sollen wir als Schweizer tun: Keine Staatsanleihen von EU-Ländern kaufen, keine Anlagefonds kaufen, die in solche Papiere investieren, dafür sorgen, dass unsere Pensionskassen nicht in solche Staatsobligationen investieren.

Für Sie gelesen: Das Diskussionspapier des Bundesrates

Für Sie gelesen: Das Diskussionspapier des Bundesrates „Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz“, 22. Februar 2012 (http://www.news.admin.ch/dokumentation/00002/00015/?lang=de&msg-id=43511)

Der Bundesrat hat ein 29-seitiges Papier geschrieben, die 29 Seiten beschäftigen sich ausschliesslich mit der „Steuerkonformität“, über die Wettbewerbsfähigkeit steht darin nichts Substantielles. Dass die zwei Dinge im gegenseitigen Widerspruch stehen können, wird nicht erwähnt, dass der Vorschlag für die Schweiz zu massiven Wettbewerbsnachteilen führen würde, schon gar nicht. Im internationalen Kontext dürfte doch der Grundsatz gelten: Für die Schweiz gilt, was für die anderen Länder gilt. Für andere Länder gilt, was für die Schweiz gilt. Keine Rede davon im „Strategiepapier“ der Landesregierung. Nur die Banken in der Schweiz (davon sind rund die Hälfte Auslandbanken, die nicht hier bleiben müssen) sollen Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kunden verweigern, wenn sie Verdacht haben, dass Vermögenswerte unversteuert sind. Wenn „Unklarheiten“ auf möglicherweise unversteuerte Vermögenswerte „hindeuten“, dann sollen die Kunden Selbstdeklarationen abgeben (Seite 25). Offensichtlich hätten solche Deklarationen der gegenwärtigen Steuersituation Urkundencharakter, eine falsche Aussage würde als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt (Seite 26).
Kein anderes Land, kein anderer Finanzplatz kennt solche polizeistaatliche Regeln für die Banken. Von anderen Ländern und Finanzplätzen will der Bundesrat das auch nicht einfordern. Das alles gilt nur für die Musterknaben und –mädchen in der Schweiz. Wie damit die Wettbewerbsfähigkeit sichergestellt werden soll, bleibt das Geheimnis des Bundesrates.
Das Strategiepapier beschäftigt sich primär mit den ausländischen Kunden. Wer nicht naiv ist weiss, dass die bewährte Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug auch im Inland aufgehoben werden soll. Zu Unrecht behauptet der Bundesrat, diese Unterscheidung sei dominiert von der bisherigen internationalen Amtshilfepolitik. Im Gegenteil: Sie ist Ausdruck des verfassungsmässig garantierten Grundsatzes von Treu und Glauben zwischen Staat und Bürger, und ist mit verantwortlich dafür, dass die Schweiz in Europa das steuerehrlichste Land ist (Niedrigste Schattenwirtschaftsquote). Die geplante Änderung der bewährten Praxis wird im Strategiepapier wie folgt angekündigt: „das Dispositiv der Schweiz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug [im Inland] [soll] einer Prüfung unterzogen und gegebenenfalls angepasst werden.“ (Seite 27). So tönt bundesrätliche Salamitaktik.
23. Februar 2012