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Grauer
Brief Nr. 62, August 1998 |
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Inhalt
Bilaterale
Verträge
Zum 1. August 1998, nach 707 Jahren Eidgenossenschaft Einstehen für die Schweiz! Die Schweiz wird sich behaupten, wenn sie sich auf ihre Stärken und Besonderheiten konzentriert auf die Unabhän- gigkeit, die Selbstbestimmung und die Neutralität - und nicht einem gefährlichen Internationalismus nacheifert. Unsere Eidgenossenschaft befindet sich in ihrem 707. Jahr - trotz Problemen und Schwächen, trotz desolaten Staats- finanzen, trotz Tendenzen zu Kleinmut und Anpassertum - im europäischen und weltweiten Vergleich in einem benei- denswerten Zustand. Wir haben allen Grund zur Dankbarkeit und zum Einsatz für Freiheit und Unabhängigkeit. Wir sind aber in letzter Zeit durch Angriffe von aussen und von innen herausgefordert wie noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg. Zur Bewältigung dieser schwierigen Situation braucht es Rückgrat und Standfestigkeit, Heimatliebe und eine tiefere Beziehung zu den Besonderheiten unseres Kleinstaates. Der Bundesbrief von 1291 ist nach wie vor hochaktuell. Er weist damals wie heute in Anbetracht der "Arglist der Zeit" den richtigen Weg. Dreifaches Jubiläumsjahr 1998 Die über 700-jährige Geschichte der Eidgenossenschaft ist geprägt von Stärken und Schwächen, von hervorragenden Leistungen, aber auch von Zwistigkeiten, Religionskriegen und Hungersnöten. Aber immer wieder in schwierigen Situationen, wenn unsere Vorfahren gegen die eigenen Grundsätze verstiessen oder wenn die Schweiz gar in ihrer Existenz bedroht war, haben starke Persönlichkeiten, einzelne oder Gruppen, dafür gesorgt, dass man zu den bewährten Grundsätze zurückgefunden hat. Im dreifachen Jubiläumsjahr 1998 gedenken wir besonders der Jahre 1648, 1798 und 1848, wo entscheidende Weichen für unser Land gestellt wurden. 1648, vor 350 Jahren, hat sich die Schweiz definitiv vom Deutschen Reich gelöst; dies bedeutet 350 Jahre formelle Souveränität und Unabhängigkeit. 1648 erreichte die Schweiz in mühsamen bilateralen Verhandlungen, geführt durch den legendären Basler Bürgermeister Johann Rudolf Wettstein in Münster und Osnabrück, die Loslösung vom Deutschen Reich. Die Welt konnte damals zur Kenntnis nehmen: "Es ist reichs- und weltkundig, dass die Eidgenossenschaft ein freier Staat ist, so neben Gott einzig von sich selbst abhängt." Dies war möglich geworden, weil sich die Schweiz im vorangegangenen 30jährigen Krieg strikte Neutralität auferlegt hatte. Hätten sich die Befürworter der strikten Neutralität damals nicht durchgesetzt, so wäre die Schweiz in den verheerenden Krieg hineingezogen worden und als selbständiger Staat untergegangen. Diese Tatsache sollten sich jene, welche die Neutralität heute als Auslaufmodell verachten, vor Augen halten. Eigen- artigerweise schweigt das offizielle Bern zu diesem Jubiläum. Es macht den Anschein, als schäme sich der Bundesrat für unsere Souveränität! 1798, vor 200 Jahren, nach dem Untergang der Alten Eidgenossenschaft, brachte die Helvetik Freiheit und Gleichheit für alle Bürger. Der Untergang der Alten Eidgenossenschaft im Jahre 1798 muss uns Mahnmal sein: So kommt es heraus, wenn die notwendigen Reformen in Politik und Wirtschaft nicht aus eigener Kraft, sondern durch die Einmischung fremder Mächten erwartet werden. Die "Gnädigen Herren" vor 1798 hatten dünkelhaft, borniert und selbstgefällig an ihren Privilegien festgehalten und als kleine aristokratisch verkrustete Oberschicht die Masse der Untertanen ausgesaugt. Der herrschende Feudalismus - die Herrschaft weniger über viele - wurde 1798 gebrochen, und die Helvetik wurde zur Grundlage für Freiheit und Gleichheit aller Bürger. Die Tendenz zum Feudalismus ist mit 1798 allerdings nicht ausge- rottet - wo regiert wird, lauert diese Gefahr zu allen Zeiten, auch in der heutiger Zeit! 1848, vor 150 Jahren, entstand der moderne Schweizerische Bundesstaat. 1848 hatte die Schweiz den Mut, im Europa der Monarchen den Sonderfall eines demokratischen Staates zu schaffen. Dank einem freiheitlichen Wirtschaftssystem, dank einem schlanken Staat, der dem einzelnen Bürger viel Verant- wortung übergibt, dank wagemutigen Unternehmern und einer klugen Politik entwickelte sich die Schweiz - trotz fehlender Rohstoffe, langer Transportwege, ungünstiger Topographie, verschiedener Sprachen, Kulturen und Konfes- sionen - zu einem der freiheitlichsten, wohlhabendsten und friedlichsten Länder der Welt. Dank freiheitlicher Ordnung wurde die Schweiz zu einem Pionierland moderner Technik, zu einem bedeutenden Werk- und Finanzplatz. Ohne sich in fremde staatliche Interessen und in fremde Händel einzumischen, war unser Land stets weltoffen. Nicht die Einbindung in zentralistische, bürokratische Machtgebilde, sondern Unabhängigkeit, Weltoffenheit und Kooperation mit aller Welt hat unser Land vorwärts gebracht. Wider die Aushöhlung unserer Staatssäulen Heute, im 707. Jahr der Eidgenossenschaft, werden die Besonderheiten und Säulen unseres Staates - die Unabhängig- keit, die direkte Demokratie, die Volksrechte, die Selbstbestimmung und die immerwährende bewaffnete Neutralität - in Frage gestellt, belächelt und ausgehöhlt. Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes und der Parteien - unter- stützt durch die grosse Mehrzahl der Medien missachten den Volkswillen und unsere Bundesverfassung. Es regieren Konzeptlosigkeit, Widersprüchlichkeit, Schwäche und Anpassertum. Weil man in diesen Kreisen nicht mehr zur Unabhängigkeit, zur direkten Demokratie und zur Neutralität steht, weil man nicht mehr die Kraft besitzt, diese Werte zu vertreten und hochzuhalten, läuft unser Land Gefahr, erpressbar zu werden. Eine schwache, erpressbare Schweiz liegt ganz im Interesse jener ausländischen Kreise, welche Geld aus unserem Land herauspressen wollen. Die Schwächung unserer Staatssäulen liegt aber auch im Interesse jener "kritischen" Historiker und jener "fortschrittlichen" Politiker und Kunstschaffenden im Inland, welche den "Mythos" der neutralen Schweiz vernichten und unser Land sturmreif machen wollen für die Einbindung in die Grossmachtstrukturen der EU und der UNO. Sie wollen, zusammen mit zahlreichen heimatmüden Mitläufern, dass die Schweiz endlich den "Anschluss" findet an das "Grosse", "Zeitgemässe", "Supranationale". Diesem Irrweg müssen wir als Staatsbürger und AUNS-Mitglieder mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Denn wir wissen: Die Schweiz wird unabhängig und neutral sein oder sie wird nicht sein! Handeln in Anbetracht der Arglist der Zeit "In Anbetracht der Arglist der Zeit" so heisst es im Bundesbrief von 1291, haben seinerzeit die Leute von Uri, Schwyz und Nidwalden gelobt, sich gegenseitig Hilfe zu leisten gegen Gewalt und Unrecht. Ebenso haben sie feierlich vereinbart, keine fremden Herrscher und keine fremden Richter zu dulden. Auch heute tun wir in "Anbetracht der Arglist der Zeit" gut daran, uns auf den Bundesbrief und auf unsere bewährten Staatssäulen zu besinnen und energisch für unser Land einzustehen. Einstehen für die Schweiz, das heisst: Sich wehren für unser Land, für Souveränität und Recht; das heisst: Einstehen für Selbstbestimmung und Unabhängigkeit, für die immerwährende, bewaffnete Neutralität und für unsere einmaligen Volks- und Freiheitsrechte. Dies dürfen wir an unserem Nationalfeiertag mit Dankbarkeit und Freude tun. Ihr Christoph Blocher
Dieses Abkommen wäre eine untragbare Belastung für die Schweiz! "Durchbruch bei den bilateralen Verhandlungen - Durchbruch vor allem bei der harten Knacknuss des freien Personen- verkehrs!" Diese euphorische Botschaft wurde vor einigen Wochen verkündet. Wir haben deshalb den "Durchbruch" beim freien Personenverkehr (Stand Juli 1998) genauer unter die Lupe genommen. Die Beurteilung lautet: Dieses Personen- freizügigkeits-Abkommen ist eine unzumutbare und unbezahlbare Belastung für die Schweiz. Sollte das definitive Vertragswerk (das Ende 1998 oder im Frühjahr 1999 vorliegen dürfte) so bleiben, so müsste es mit einem Referendum bekämpft werden. Sieben bilaterale Abkommen: Worum geht es? Seit Dezember 1994 verhandeln die EU und die Schweiz über die Neuregelung ihrer Beziehungen. In 7 Bereichen sollen Erleichterungen für den gegenseitigen Verkehr von Personen, Gütern, Kapital und Dienstleistungen erzielt werden. Der aktuelle Stand der Vereinbarungen (technischer Abschluss auf Unterhändler-Ebene) sieht wie folgt aus: Landverkehr Die Schweiz soll die Gewichtslimite von 28 Tonnen für Lastwagen bis ins Jahr 2005 stufenweise auf 40 Tonnen anheben. Die Kosten für den Strassentransport werden gleichzeitig verteuert und das Bahnangebot verbessert, um so den Güter- verkehr auf die Schiene zu verlagern. Gemäss dem im Januar in Kloten ausgehandelten Vertragsentwurf wird die Transit- fahrt eines 40-Tönners zwischen Basel und Chiasso im Jahr 2005 im Mittel rund 330 Franken kosten. Die Abgaben werden je nach Länge der Fahrt und Umweltschädlichkeit des Lastwagens berechnet. Ab Inkrafttreten des Abkommens werden Kontingente für 40-Tönner aus der EU eröffnet. Angefangen bei 120'000 Lastwagen jährlich erhöhen sich diese Kontingente auf 300'000, bevor dann im Jahr 2005 die Grenzen für 40-Tönner generell geöffnet werden. Zusätzliche kostengünstige Kontingente (120'000 pro Jahr) gibt es für Leerfahrten. Die Schweiz wird dank Subventionen in der Höhe von 200 Millionen Franken gleichzeitig ihr Bahnangebot verbessern. Luftverkehr Die EU gewährt den Schweizer Luftfahrtunternehmungen zwei wichtige neue Marktzugänge. Sie werden zum Beispiel bei einem Flug von Zürich nach Madrid in Paris eine Zwischenlandung einlegen können, um dort Güter und Passagiere zu- oder auszuladen (5. Freiheit). Auch Flüge ohne Ausgangspunkt in der Schweiz werden möglich also zum Beispiel zwischen Paris und Madrid (7. Freiheit). Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens soll über die Gewährung der 8. Freiheit verhandelt werden. Diese betrifft Flüge innerhalb eines Mitgliedslandes zum Beispiel Frankfurt-Hamburg. Freier Personenverkehr Spätestens 12 Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens können sich EU-Bürger frei in der Schweiz aufhalten, nieder- lassen und dort arbeiten. Diese lange Übergangszeit hält Bern für nötig, um die "Ängste vor einer Überfremdung abzu- bauen". Brüssel glaubt, dass solche Befürchtungen unbegründet sind und gesteht der Schweiz deshalb eine Art Probe- zeit zu. In den ersten fünf Jahren gelten noch Kontingente die allerdings vorwiegend EU-Bürgern zugute kommen müssen. Im sechsten Jahr wird die Schweiz zum ersten Mal volle Freizügigkeit üben. Kommt es dann zu einem derartigen Ansturm, dass die Einwanderung mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt der vorhergehenden drei Jahre liegt, darf Bern die Notbremse ziehen. Zwei Jahre lang kann wieder kontingentiert werden. Darauf folgt aber zwingend wieder ein Versuch mit einem Freizügigkeitsjahr. Ab dem 13. Jahr gilt die volle Freizügigkeit obligatorisch. Schon zuvor allerdings kann die Schweiz das Experiment abbrechen: Nach sieben Jahren läuft der Vertrag aus. Die EU wird das Abkommen stillschweigend verlängern. In der Schweiz dagegen soll dann die Möglichkeit bestehen, das Referendum zu ergreifen. Landwirtschaft Mit diesem Abkommen wird der gegenseitige Marktzutritt verbessert. Wichtigster Bestandteil dabei ist die vollständige Liberalisierung (Freigabe) des Käsehandels, und zwar fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages. Daneben geht es vor allem um Tarifkonzessionen bei rund 30 Früchte- und Gemüsesorten sowie Schnittblumen. Verbessert wird auch die gegenseitig Anerkennung von Kontrollen im Bereich der Tier- und Pflanzenmedizin. Die Schweiz importiert Landwirtschaftsprodukte im Wert von rund vier Milliarden Franken aus der EU (70 Prozent der Einfuhren) und exportiert für rund eine Milliarde (75 Prozent der Ausfuhren). Vom Abkommen nicht betroffen sind Weine, Fleisch (mit Ausnahme einiger Spezialitäten, zum Beispiel Bündnerfleisch) und verarbeitete Landwirtschaftsprodukte. Forschung Dabei geht es um die Sicherstellung die Beteiligung der Schweiz an den Forschungsrahmenprogrammen (FRP) der EU. Schweizer Forscher können an europäischen Projekten teilnehmen und erhalten neu die Möglichkeit, Projekte vorzu- schlagen und auch zu leiten. Die Schweiz will sich mit rund 700 Millionen Franken am 5. FRP beteiligen, das den Zeitraum von 1999 bis 2002 abdeckt. Öffentliches Beschaffungswesen Mit diesem Abkommen wird sichergestellt, dass öffentliche Aufträge an jene Unternehmer vergeben werden, die das günstigste Angebot machen, ob sie nun in der Schweiz oder in der EU angesiedelt sind. Ab einem gewissen Schwellen- wert müssen Aufträge öffentlich ausgeschrieben werden. Auch die Gemeinden und konzessionierte privatrechtliche Unternehmen der Wasser- und Energieversorgung sowie der Telekommunikationsbranche werden diesen Regeln unter- worfen, ebenso der städtische Verkehr sowie Häfen und Flughäfen. Technische Handelshemmnisse Prüfberichte, Zertifikate und Konformitätszeichen werden gegenseitig anerkannt. Damit werden Exporte und Importe von Industrieprodukten wesentlich erleichtert. Ausgenommen sind von dem Abkommen allerdings Nahrungsmittel und die Öko-Labels.
Das Abkommen zum Personenverkehr im einzelnen (Gemäss Fact Sheets des Integrationsbüros EDA/EVD, Stand Juli 1998) In der Europäischen Union Der freie Personenverkehr ist eine der vier Freiheiten des europäischen Binnenmarktes. Er umfasst die Freizügigkeit der unselbständigen Arbeitnehmer, das Niederlassungsrecht und, unter bestimmten Bedingungen, auch die Freizügigkeit der Nichterwerbstätigen. Zweck dieser Freiheit ist es, den EU-Bürgern zu ermöglichen, den Ort ihrer Tätigkeit und/ oder ihren Wohnort unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zu bestimmen. Die Personenfreizügigkeit ist eines der wich- tigsten Elemente zur Erreichung der im Vertrag über die Europäische Gemeinschaft festgeschriebenen Ziele. Leitge- danke dieser Freiheit ist die grösstmögliche Gleichbehandlung der EU-Angehörigen in den Mitgliedstaaten gemäss dem in Art. 6 EGV (Vertrag der Europäischen Gemeinschaft) stipulierten Prinzip der Nichtdiskriminierung. Ergänzt wird das Freizügigkeitsrecht durch Bestimmungen zur Koordination des Sozialversicherungsrechts der Mitglied- staaten sowie über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Berufserfahrungen. In den Genuss der Freizügig- keitsrechte gelangen stets auch die Familienangehörigen der Arbeitnehmer und Selbständigen, welche die Freizügigkeit beanspruchen. Koordination der Sozialversicherungssysteme: Damit die Freizügigkeit auch wirklich spielen kann, muss sichergestellt sein, dass ihre Ausübung nicht zum Verlust von Sozialversicherungsansprüchen führt. Die Gemeinschaft hat sich zu diesem Zweck ein Koordinationsrecht gegeben. Ohne die nationalen Vorschriften zu harmonisieren, garantiert es mittels Koordinationsregeln, dass die Zusammenrechnung sämtlicher in den anderen Mitgliedstaaten erfüllten Versicherungs- zeiten und die Zahlungen an Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, gewährleistet sind. Diplomanerkennung: Vereitelt wird die Freizügigkeit auch dann, wenn die Diplome, deren Besitz ein bestimmter Mitgliedstaat für den Zugang zu einer Tätigkeit weiterhin verlangen kann, von einem anderen Mitgliedstaat nicht anerkannt werden. Die Mitgliedstaaten haben sich deshalb auf Regeln zur Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und der Berufserfahrung verständigt. In der Schweiz Der Ausländerbestand ist in der Schweiz seit vielen Jahrzehnten relativ hoch (zur Zeit über 19%). Die Schweiz verfolgt deshalb seit langem das Ziel, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen schweizerischer und ausländischer Wohn- bevölkerung sicherzustellen, günstige Rahmenbedingungen für die Eingliederung zu schaffen, die Arbeitsmarktstruktur zu verbessern und eine möglichst ausgeglichene Beschäftigung zu garantieren. Konkretisiert werden diese Ziele hauptsächlich durch die Definition von Aufenthaltskategorien und die Festlegung entsprechender Höchstzahlen (Kontingente). Solche Höchstzahlen bestehen für die Saisonniers (Ausweis A), die Jahresaufenthalter (Ausweis B) und die Kurzaufenthalter (Ausweis L). Nicht kontingentiert sind hingegen die Grenz- gänger (Ausweis G) und selbstverständlich die Niedergelassenen (Ausweis C). Ab Inkrafttreten des Abkommens sind Liberalisierungen bei den folgenden Verhandlungsgegenständen vorgesehen:
Ebenfalls enthalten sind die gegenseitige Anerkennung der Diplome und Berufszeugnisse sowie die "Koordination der Sozialversicherungen", beides nach dem Vorbild der in der EU geltenden Regeln. In Sachen Arbeitsmarktzugang haben die beiden Parteien sich auf einen nichtautomatischen Übergang zum freien Personenverkehr geeinigt. Diese Lösung sieht vor: Maximal zwei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens: gegenseitige Abschaffung des Inländervorranges und sämtlicher Diskriminierungen bei der Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Jährliche Präferenz-Quoten für EU-Bürger inner- halb der Kontingente (15'000 Aufenthaltsbewilligungen von über einem Jahr Gültigkeit und 115'500 Kurzaufenthaltsbewilligungen). Nach fünf Jahren: Abschaffung der Kontingente für EU-Bürger. Im Falle eines massiven Anstiegs der Zuwanderung (mehr als 10% über dem Mittel der vorangehenden drei Jahre) kann die Schweiz einseitig für die zwei folgenden Jahre wieder Kontingente einführen. Dieses System (freier Personenverkehr de facto mit Möglichkeit der Wiedereinführung von Kontingenten) wird während 7 Jahren in Kraft bleiben. Erst dann wird die eigentliche Personenfreizügigkeit mit kon- sensueller Schutzklausel eingeführt. (konsensuell: beide Vertragspartner müssen einverstanden sein! Die Schweiz hat ausserdem angekündigt, dass sie die Weiterführung des Abkommens nach sieben Jahren - d.h. im Jahre 2008, falls es 2001 in Kraft tritt bestätigen werde. Damit kann gegebenenfalls auch eine Volksabstimmung über die Frage stattfinden, ob die Liberalisierung fortgesetzt werden soll oder nicht. Für die Arbeitslosenversicherung von Arbeitnehmern mit Verträgen von weniger als 12 Monaten Dauer haben die Unterhändler eine Übergangsfrist von 7 Jahren vereinbart, während der die Zusammenrechnung nicht angewendet wird. Leistungen erhalten nur Personen, die während mindestens 6 Monaten Beiträge in der Schweiz entrichtet haben: Beiträge von weniger als 6 Monaten Dauer werden den Heimatstaaten der betroffenen Arbeitnehmer rückvergütet. Die Leistungen bemessen sich nach schweizerischem Recht, wobei das Prinzip der Inländerbehandlung zur Anwendung kommt. Kostenschätzungen (die folgenden Einschätzungen sind mit Vorsicht zu betrachten, da die Entwicklung der zukünftigen Situation nicht mit der nötigen Genauigkeit vorausgesehen werden kann). Referenzwerte: Jahr 1997 mit rund 90'000 Arbeitnehmern mit unterjährigen Verträgen und Saisonniers in der Schweiz):
Der gemeinschaftliche Gesetzgebungsstand (Koordinationsrecht) wird durch die Schweiz ab dem achten Jahr der Vertragslaufzeit - das heisst nach einer allfälligen Referendumsabstimmung über die Weiterführung des Vertrages - angewandt.
Personenfreizügigkeit: Die bittere Wahrheit in 10 Punkten 1. Massiver Zuwanderungsdruck Die Schweiz mit ihren
im Vergleich sehr hohen Löhnen, ihren guten Sozialleistungen (mit 520
Tagen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung - gegenüber Österreich mit
lediglich 100 Tagen !), der tiefen Arbeitslosigkeit (zur Zeit 3,6%) und
ihrer Viersprachigkeit wäre bei freiem Personenverkehr unweigerlich einem
starken Zuwanderungsdruck ausgesetzt. Konsequenz: Tiefere Löhne, mehr
arbeitslose Schweizer, mehr Überfremdung durch Familiennachzug auch bei
Kurzaufenthaltern, horrende Leistungen der Arbeitslosenversicherung an
Ausländer. 2. Zur Behauptung "Es gibt keinen grossen Zuwanderungsdruck auf die Schweiz. Es gibt ja auch keine Massenwanderung zwischen den EU-Staaten". Die Frage ist, was man als "Massenwanderung" definiert. Wenn festgestellt wird, "die EU-Staatsangehörigen machen von der Personenfreizügigkeit nur sehr beschränkt Gebrauch, weniger als 3 Prozent leben in einem andern EU-Land", so sieht das auf den ersten Blick harmlos aus. Was heisst das in der Realität? Von 380 Mio. EU-Bürgern (ohne Osterweiterung!) entsprechen diese "nur " 3% über 11 Millionen Menschen. Wenn nur 3% davon in die Schweiz kommen, so sind das über 300'000! Dass die Wanderungsbewegung in der EU nicht noch grösser ist, hat damit zu tun, dass die Freizügigkeit zwischen den EU-Ländern heute praktisch nur auf dem Papier besteht. Vor allem die grossen Länder (Deutschland, Frankreich) halten sie nicht ein. Ein kleines Land wie die Schweiz würde hingegen unter massivsten Druck geraten. Liechtenstein erlebt derzeit einen Vorgeschmack davon. Es musste auf Druck der EU die Freizügigkeit weitgehend gewähren und erlebt nun einen Zuwanderungsdruck von Ärzten, Zahnärzten, aber auch von hunderten von Grenzgängern und Kurzaufenthaltern, was grosse Probleme verursacht. Zudem: Wenn es doch angeblich fast keine Wanderungsbewegungen gibt: Warum will denn die EU unbe- dingt den freien Personenverkehr?
Quellen: Eurostat Daten 1996/2; Schweiz: Daten 1997 3. Eidgenossen werden "bevorzugt" Bei Inkrafttreten des bilateralen Vertrages (im Jahre 2001) soll den Schweizern schon ab 2003 die Freizügigkeit möglich sein. "Jeder Schweizer kann dann beispielsweise in Spanien einer bezahlten Arbeit nachgehen" Wie soll ein Schweizer dort eine Arbeit finden bei einer Arbeitslosigkeit in Spanien von 20 Prozent (OECD 1997) und einer Jugendarbeitslosig- keit von fast 40 Prozent (Eurostat Oktober 1997) Wie sollen Schweizer Studenten im EU-Ausland studieren an Univer- sitäten, wo weitgehend Numerus clausus gilt? Man spiegelt den Leuten falsche Tatsachen vor. 4. "Volle Freizügigkeit für EU-Bürger in der Schweiz erst ab 2013" Diese "vorteilhafte" Regelung ist sehr kurzsichtig: 10 bis 15 Jahre sind rasch vorbei: Eine heute schlechte, untragbare Lösung ist auch in 10 Jahren schlecht! 5. "Die Schweizer können nach 6 Jahren über die Freizügigkeit abstimmen und sie wieder rückgängig machen" Diese Möglichkeit gibt es praktisch nur auf dem Papier. Bei den 7 bilateralen Abkommen gilt der sogenannte Parallelis- mus: Würde die Schweiz nach einigen Jahren die Personenfreizügigkeit wieder rückgängig machen, so würden auch die andern 6 Abkommen für nichtig erklärt. Die kleine Schweiz käme unter starken Druck. Die für das Jahr 2007 in Aussicht gestellte Referendumsabstimmung ist somit eine Illusion! 6. "Sozialdumping wird verhindert" Die Gewerkschaften und die linken Parteien gaukeln den Arbeitnehmern vor, "Sozialdumping" würde mit "flankierenden Massnahmen" verhindert. Das heisst: Mit zusätzlichen Regelungen soll verhindert werden, dass billige ausländische Arbeitskräfte zu einem Bruchteil der Schweizerlöhne bei uns arbeiten könnten. Das bleibt ein frommer Wunsch, weil die EU solche Vorschriften als "Diskriminierung" bekämpft. 7. "Endlich verschwindet das Saisonnierstatut" Das Saisonnierstatut wird zugunsten der Kurzaufenthalterregelung (für weniger als 1 Jahr Ansässige) abgeschafft. Entgegen dem Frohlocken der Gewerkschaften wäre dies aber auch mit Nachteilen verbunden.
8. Milliardenzahlungen für sogenannt "Arbeitslose" Mit dem vorliegenden Freizügigkeitsabkommen wird eine neue Kategorie mit fast zwangsläufig zehntausenden von Arbeitslosen geschaffen; die Schweiz müsste Milliardenzahlungen leisten (Der Bundesrat rechnet in einer Übergangsfrist von einigen Jahren mit "nur" 250 Millionen Franken und nachher je nach Arbeitslosenquote mit 400-600 Millionen pro Jahr).
9. Ein Rechenbeispiel zur Abschreckung Die finanziellen Folgen dieser Arbeitslosen-Regelung für die Schweiz sollen am Beispiel eines Kurzaufenthalters aus einem EU-Land veranschaulicht werden, der monatlich 4000 Franken verdient. Während der ersten sechs Monate werden ihm pro Monat drei Prozent für die Arbeitslosenversicherung abzogen, total also 720 Franken. Wird er dann arbeitslos, kann er während maximal 17 Monaten (520 Tagen) siebzig Prozent seines vorherigen Salärs von der Arbeitslosenkasse beziehen. Für die insgesamt einbezahlten 720 Franken erhält er also volle 47'600 Franken zurück. Nach Ablauf der ausgehandelten siebenjährigen Übergangsfrist erhielte er diese 47'600 Franken auch, ohne dass er vorher auch nur einen Rappen an die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz beigesteuert hätte. Würden insgesamt 100000 EU-Ausländer diese attraktive Arbeitslosenversorgung "nutzen", so entstünden der Schweiz damit Kosten von rund 4,5 Milliarden Franken pro Jahr. Bei der Hälfte (50000) wären es immer noch weit über 2 Milliarden Franken! Saisonnier-Statut Nach der neuen, mit der EU ausgehandelten Kurzaufenthalter-Regelung entfällt wie erwähnt - die bisherige Rückkehr-Pflicht der Saisonniers. Statt dessen können Saisonniers, (bzw. neu: Kurzaufenthalter) sobald ihre Arbeitsverträge hier abgelaufen sind, in der Schweiz Arbeitslosenunterstützung beziehen. Ein Saisonnier, der trotz dieser Regelung freiwillig zurückginge, würde sich ganz einfach um eine äusserst grosszügige Unterstützung bringen. Die Schweiz - argumentiert der Bundesrat - müsse diese Vereinbarung akzeptieren, um das Dossier Landverkehr als Teil der bilateralen Verträge zu retten. Arbeitslosenregelung
auf EU-Niveau senken? Ist der Bundesrat nicht bereit, diese entscheidende Korrektur vor der Volksabstimmung über die bilateralen Verträge vorzunehmen, darf diesen Verträgen nicht zugestimmt werden. 10. EU will Freizügigkeit! Es war die EU, die darauf gedrängt hat, die Personenfreizügigkeit in den bilateralen Verhandlungen zu regeln. Das ist nur logisch: Die EU profitiert, die Schweiz wäre schweren Nachteilen und Belastungen ausgesetzt. Falls dieser Vertrag nicht noch wesentlich verbessert wird, werden wir den Kampf dagegen führen müssen.
Möglicher innenpolitischer Fahrplan
Freier Personenverkehr: Möglicher Fahrplan mit der EU
Die EU, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten für Kriminelle? Dank dem Schengen-Abkommen (keine Grenzkontrollen mehr) konnten Hundertschaften von deutschen und englischen Hooligans fast ungehindert in Frankreich zur WM einfallen. Mit einer Gewalt und Brutalität, die ihresgleichen sucht, schlagen sie alles kurz und klein. Die französischen Sicherheitskräfte sind nicht mehr in der Lage, die Sicherheit der Bürger und der echten Fussballfans zu garantieren. Das Land wird durch diese kriminellen Hooligans fast in eine Krise getrieben. Nebenbei bemerkt, können auch andere kriminelle Organisationen dank "Schengen" sozusagen ungestört in der EU ihren dubiosen Geschäften nachgehen. Für die Polizei in den EU-Staaten ein unlösbares Problem. Nach den Ausschreitungen an der Fussballweltmeisterschaft prüft der französische Innenminister J. P. Chevènement die Möglichkeit, an der Grenze zu Deutschland punktuelle Grenzkontrollen einzuführen, um so die nationale Sicherheit zu schützen. Kurz gesagt, die EU muss sich vor sich selber schützen. Die Schweiz darf nicht die gleichen Fehler machen. Willi Fegble, Wädenswil [Leserbrief im Zürcher Bauer vom 3.7.98] Dichtung und Wahrheit zum Erstasyl-Abkommen der EU Immer wieder wird behauptet, die Schweiz werde von Asylanten überschwemmt, weil sie - als Nicht-Mitglied der EU - dem sogenannten Dubliner Erstasyl-Abkommen nicht beitreten könne. Schuld daran seien die böse SVP und die AUNS, welche einfach nichts von der EU wissen wollten. Eines stimmt: wir wollen unserem Land tatsächlich die schweren Belastungen und Nachteile eines EU-Beitritts nicht zumuten. Die Wahrheit über das Erstasyl-Abkommen sieht jedoch anders aus. Am 1. September 1997 ist das Abkommen unter den EU-Staaten formell in Kraft getreten: Wenn jemand ein Asylgesuch beispielsweise zuerst in Österreich stellt und dann zusätzlich noch ein Gesuch in Deutschland einreicht, so ist dies nicht zulässig. Das "Erstasylland" (in diesem Fall also Österreich) ist verpflichtet, den Gesuchsteller zurückzunehmen, über das Gesuch abschliessend zu befinden und den Entscheid zu vollziehen. "Eurodac" funktioniert nicht Das Erstasyl-Abkommen lässt sich selbstverständlich nur durchsetzen, wenn in der ganzen EU das zentrale Daten- verarbeitungssystem "Eurodac" funktioniert, das alle entsprechenden Daten sammeln und auswerten soll. "Eurodac" ist aber noch gar nicht in Betrieb; bis es soweit ist, wird noch einige Zeit vergehen. Die Behauptung, die Schweiz werde wegen des fehlenden Erstasyl-Abkommens von Asylanten überschwemmt, ist somit völlig aus der Luft gegriffen. Das Problem liegt anderswo: Unser Land ist für illegale Einwanderer derart attraktiv, dass sie Italien oder ein anderes Nachbarland oft nur als Transitland benützen und die Schweiz als "Erstasylland" bevorzugen. Sollte das "Eurodac-System" tatsächlich einmal funktionieren, so ist es sinnvoll, mit der EU oder mit den umliegenden Staaten bilaterale Abkommen abzuschliessen, wie wir das im grenzpolizeilichen Bereich mit verschiede- nen Nachbarstaaten bereits getan haben. Viel entscheidender ist, dass wir das Asylchaos aus eigener Kraft in den Griff bekommen, indem wir die Grenzkontrollen verschärfen und unser Land für illegale Einwanderer und Asyl-Missbraucher unattraktiv machen. Das ist das Ziel der neuen SVP-Initiative. Bilaterale Verträge in Vorbereitung im gegenseitigen Interesse! Regierungskreise und Verwaltung behaupten immer wieder, es könnten keine bilateralen Verträge mehr ausgehandelt werden. Im Herbst sollen zwischen Italien und der Schweiz drei Verträge unterzeichnet werden. Ein Abkommen ver- bessert die Polizeikooperation, ein Zusatzvertrag weitet die gegenseitige Rechtshilfe aus, und das dritte Abkommen legt die Rücknahme von illegalen Einwanderern durch Italien fest. Die Schweiz hat mit sämtliche Nachbarstaaten und mit anderen Ländern bereits Rücknahmeabkommen, nur Italien lehnte seit 30 Jahren eine offizielle Regelung ab, offenbar in der Angst, dass die in Italien in hoher Anzahl illegal Eingereisten nicht weiter nach Norden gelangen... [Der Bund, 9.7.98, Basler Zeitung, 13.7.98]
Spesenritter Am 26. Juni war im "Cash" folgender Artikel (nachstehend gekürzt) zu lesen: "Abzocken, was das Zeug hält: Ein Teil der 626 Europaparlamentarier sind Spesenritter und Abzocker. Sie nutzen lasche Reglemente zu ihren Gunsten und verdoppeln oder verdreifachen auf diesem Weg ihr Salär. Das zeigt ein noch unveröffentlichter Bericht des Europäischen Rechnungshofs." Hört man von diesem Bericht, kann man sich als Bürger nur erbost von diesem "Europa" abwenden. Im vergangenen Jahr wurden für die 626 EU-Parlamentarier total 235 Millionen Franken an Spesen und Entschädigungen ausbezahlt. Das sind pro Kopf satte 376 000 Franken! Bei Reisen etwa werden statt der effektiven Ausgaben distanzabhängige Kilometerentschädigungen entrichtet. Entsprechend hoch ist die Rechnung. Sie liegt 30 Prozent über den Kosten, die für die zurückgelegte Distanz als Businesstarif im Flugzeug bezahlt werden müssten. Der Betrug fängt zudem bereits beim Wohnort an. Da die Angaben nicht kontrolliert werden, geben gewisse Parla- mentarier Wohnorte an, die nicht stimmen, die aber möglichst weit weg von Brüssel liegen. Entsprechend kassieren sie dann höhere Reisespesen. Zum Missbrauch laden zudem laut Rechnungshof auch die allgemeinen Repräsentationsspesen von maximal 5'000 Franken sowie die allgemeine Entschädigung von rund 60'000 Franken ein. Kritik übt der Rechnungshof auch an der Art und Weise, wie die Entschädigungen für persönliche Mitarbeiter und Sekretärinnen und die Miete von Büros für dieses Personal abgerechnet wird. Denn auch hier müssen keinerlei Belege oder offizielle Arbeitsverträge vorgelegt werden, um die auf knapp 180'000 Franken begrenzten Beihilfen zu kassieren. Das, so rügt der Bericht, führe dazu, dass in gewissen Fällen schlicht und einfach Familienangehörige zu Mitarbeitern werden und das Geld so in die Familienkasse wandert. Es ist noch zu bemerken, dass jeder Parlamentarier ein Monatssalär erhält, so derjenige aus Italien 165'500 Franken im Jahr, andere etwas über 120'000. Was von solchen Abzockern zu halten ist, kann sich der Leser selber ausdenken. Aber die Frage sei hier erlaubt: Warum predigen unsere "Bundespolitiker" unaufhörlich für einen EU-Beitritt? Etwa, weil ihnen die goldene Gans in Brüssel jeden Monat eine derartige Kontoaufbesserung verspricht? Anita Andreoli, Rhäzüns [Leserbrief in der Bündner Zeitung/Süd-Ost-Schweiz, vom 7.7.98
Der britische EU-Parlamentarier David Martin hat vorgeschlagen, die "Löhne" der 626 EU-Parlamentarier um 50 % zu erhöhen. Der Sozialist Martin möchte, dass das EU-Parlament eine eigene Entschädigungs-Regelung einführt. So sollen die Damen und Herren monatlich zwischen 18'000 und 24'000 Deutsche Mark erhalten. Die nach nationaler Herkunft unterschiedliche Bezahlung (Griechenland bezahlt 5000 DM, Deutschland 12350 DM) wegfallen. In Deutschland regt sich bereits Widerstand gegen das Ansinnen. Nach massiven Protesten wurde in Deutschland 1995 eine massive Entschädigungserhöhung der Bundestagsabgeordneten vereitelt. Zur Wiederholung listen wir die aktuellen Privilegien der EU-Parlamentarier auf:
[Oberbayerischer Volksblatt, D, 20./21.6.98] Bei solchen Geldorgien darf man Verständnis aufbringen, dass auch Schweizer Politiker und Politiker gerne mitmachen möchten. Offenbar gibt es unter den EU-Aposteln Köpfe, die beim Aussprechen ihrer Forderung nach Öffnung "Äufnung" meinen! (Nach Duden: schweizerisch für "Güter, Bestand vermehren"!)
Wirtschaftsstandort Schweiz/ Arbeitslosigkeit Allzeithoch an der Schweizer Börse Man kann die Börsen-Geschäfte verteufeln, ob man etwas von Ökonomie versteht oder nicht. Aber Tatsache bleibt, ein gute, starke Börse ist nur in einem Wirtschaftsraum möglich, in welchem Stabilität, Weltoffenheit, starke Innovation und ein guter Finanzplatz liegt. Anfangs Juli erreichte die Schweizer Börse einen Kursanstieg um 31 Prozent seit Jahres- beginn einen neuen historischen Kursstand. Betrug 1997 der Wertzuwachs Fr. 300 Milliarden, wurden im aktuellen Halbjahr bereits 244 Milliarden Franken Wertzuwachs verzeichnet. [Bank Julius Bär, Wochenbericht Nr. 26, 9.7.98] Erinnern Sie noch an die EWR-Propheten? "Der Finanzplatz Schweiz wird erodieren", verkündeten 1992 sogenannte Experten landauf landab ...
J.J. Wenn von den Herausforderungen der Globalisierung die Rede ist, wird gerne eingewandt, man könne und wolle sich doch nicht auf das Niveau eines weniger entwickelten Landes begeben. Es gibt jedoch ein anderes Vergleichsbeispiel, auf das nicht oft genug hingewiesen werden kann: die Schweiz. Ein Textilmaschinenfabrikant hat dieser Tage die Unterschiede noch einmal deutlich gemacht anhand seiner beiden Betriebe in der Schweiz und in Deutschland. Danach verdient ein Mitarbeiter in der Schweiz brutto rund 31 DM in der Stunde, in Deutschland 26 DM. Nach Abzug von Steuern und Abgaben erhält der Schweizer aber rund 23 DM auf die Hand, der Deutsche jedoch nur etwa 16 DM. Gleichzeitig hat das Unternehmen in Deutschland Kosten pro Arbeitsstunde von 48 DM, in der Schweiz aber nur von 41 DM. Dieser Vergleich zeigt eindrucksvoll die Fehlentwicklung am Standort Deutschland gegenüber einem Land, das ebenso wohlhabend ist und dessen öffentliche Leistung wie Ausbildung, soziale Absicherung, Sicherheit, Infrastruktur dem Niveau hierzulande kaum nachsteht. Nur arbeitet der Schweizer in der Woche etwa fünf Stunden mehr, hat weniger Urlaub und im Durchschnitt weniger Krankheitstage. Der Schweizer Betrieb ist - so überraschend das immer wieder erscheint dadurch konkurrenzfähiger. Anders gesagt: Allein mit Schweizer Verhältnissen wäre Deutschland schon wesentlich besser gerüstet für die Globalisierung. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.6.98]
Der Rückgang der Arbeitslosigkeit erfolgte in allen Landesteilen und in sämtlichen Wirtschaftszweigen: Arbeitslosenquote:
Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich um 982 auf 15'874 Stellen. [Quelle: Pressedokumentation "Die Lage auf dem Arbeitsmarkt April 1998", Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit BWA, vormals BIGA]
In unserem Nachbarland Österreich ist Ende Juni die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 4,3 Prozent angestiegen, konkret stieg die Anzahl Personen ohne Arbeit um 8357 auf total 202'153 an. [Vorarlberger Nachrichten, 4./5.7.98]
"Courage", die "Schweizer Europa-Zeitung" Nr. 2 vom 12. Juni 1998, die Bibel der Nebs, der "Neuen Europäischen Bewegung Schweiz", verkündet eine wahrhaft frohe Botschaft. Die Freiburger Staats- und Europarechtlerin Prof. Dr. Astrid Epiney kommt in einer umfassenden Nationalfonds-Studie zum Schluss: "Bei einem EU-Beitritt bleiben Refe- rendum und Initiative (fast) integral bestehen. Unser Beitritt fordert uns nur marginale Retouchen bei der direktdemo- kratischen Entscheidungsfindung ab." Diese "frohe Botschaft" der Euroturbos ist natürlich falsch, obwohl in der Studie mit einer nebulös-pseudowissen- schaftlichen Sprache alles daran gesetzt wird, um die weitgehende Abschaffung der direkten Demokratie zu beschöni- gen. Da heisst es beispielsweise: "Der Grundsatz, dass in einem EU-Mitgliedsstaat keine Bestimmungen gelten dürfen, die im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht (EU-Recht) stehen, entfaltet nur mittelbare Auswirkungen auf die direkte Demokratie. Entscheidend ist vielmehr, dass die Mitglieder eben mit einem Beitritt gewisse Hoheitsrechte auf die Gemeinschaft übertragen." Zum Referendum und zur Initiative äussert sich die Studie wie folgt:
Auf deutsch: Wenn man das Volk abstimmen lässt und eine Initiative erst nachher als ungültig erklärt, so hat man dem Volk immerhin die Möglichkeit geboten, dass es darüber schwatzen kann... Allen, die bei dieser grotesken und zweifellos teuren Nationalfondsstudie mitgewirkt haben und allen EU-Beitritts- aposteln, sei zugerufen: Wir bleiben unabhängige, souveräne, freie Schweizer. Die EU mit ihren "fast integralen" Volksrechten kann uns gestohlen bleiben!
Beschwörungen und erste Rüge Bei der Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) wies der deutsche Bundeskanzler darauf hin, dass der Euro "kein Patentrezept ist, mit dem die Arbeitsmarktprobleme in vielen Ländern Europas quasi über Nacht gelöst werden können". Dazu brauche es vielmehr "eine noch grössere Flexibilität am Arbeitsmarkt und weitere strukturiere Reformen". Zu einer geradezu gigantischen Zielerklärung verstieg sich der österreichische Bundeskanzler Klima, indem er den Euro als Chance für eine zunehmende Stabilität der Weltwirtschaft bezeichnete. [Zürcher Unterländer, 1.7.98] Anschliessend gab es die erste EZB-Rüge für Euro-Mitglieder. Otmar Issing, Direktionsmitglied und Chefvolkswirt der EZB, kritisierte: "Unmittelbar nach der Entscheidung über die Teilnehmerländer sind freilich schon die ersten Aufwei- chungserscheinungen (gegenüber den Konvergenzkriterien. Anm. Red.) auszumachen." Die EU-Finanzminister hätten erklärt, dass die Sparanstrengungen in den einzelnen Euro-Ländern verstärkt würden. "Inzwischen zeichnet sich ab, dass sich trotz günstigerer Wirtschaftsentwicklung das tatsächliche Defizit kaum verringern wird." In der Finanzpolitik der Euro-Staaten sieht Issing nebst dem grossen Arbeitslosenheer die grösste Gefahr für das Euro-Projekt. [Vorarlberger Nachrichten, 6.7.98]
"[...] Die Vereinigten Staaten von Europa unter dem idyllischen Vorzeichen eines "Europa der Regionen" bleiben jedoch sicher solange noch Utopie, wie Frankreichs Landwirte auf die Barrikaden gehen. Selbst notorische Optimisten wurden aus ihren Zukunftsträumen gerüttelt und schauten entsetzt die Fernsehbilder, als im Februar 1994 das histo- rische Parlamentsgebäude von Rennes während wütender Proteststürme in Flammen aufging. Ein Fanal, das weit über die Landesgrenzen hinaus Beachtung fordert, denn dem Aufbegehren bretonischer Bauern und Fischer gegen büro- kratische Gängelei seitens der Behörden in Paris und Brüssel kommt exemplarische Bedeutung für die gesamte Europäische Gemeinschaft zu. Wenn Massenimporte aus sogenannten Billiglohnländern, durch EG-Vorschriften begünstigt, das angestammte Wirt- schaftsgefüge ganzer Regionen gefährden, steht mehr auf dem Spiel als bloss eine vom grünen Tisch als "Heilmittel" empfohlene strukturelle Anpassung. Heute sieht es ganz danach aus, als ginge der Kampf kleiner Erzeuger gegen grosse Richtlinienzieher noch auf unabsehbare Zeit weiter. [...]" [Aus: Reise-Taschenbuch "Bretagne" im Du Mont-Buchverlag, Köln, 5. Aktualisierte Auflage 1997]
Bundesrat Cotti will in die EU, weil man dort dabei sein müsse, wo Entscheide gefällt werden. Der EU-Beitritt werde also einen Gewinn an Souveränität bringen. Unzählige Beispiele aus dem EU-Alltag zeigen aber, dass das einfach nicht stimmt. Selbst in EU-Kreisen und in EU-Mitgliedsstaaten wird die mangelnde Gewaltenteilung und die fehlende demo- kratische Legitimation der EU-Gesetze kritisiert. Ausserdem nimmt der Widerstand, z.B. in den deutschen Bundes- ländern, gegen die zunehmende Einmischung durch EU-Brüssel massiv zu. Souveränität manifestiert sich nicht mit - an irgendeinem Gipfel geschossenen - Photos von lächelnden Staatsmännern (-frauen); ausserdem dürfte in der Schweiz nach dem Rausschmiss der "fremden Vögte und Richter" das Bedürfnis, politische Entscheide durch den Europäischen Gerichtshof gegen den Willen eines Staates durchzusetzen, endgültig der Vergangenheit angehören. Österreich hat ja bekanntlich die Gebühren (Maut) für die Brenner-Strecke von sich aus erhöht. Die EU-Kommission lehnt aber die höheren Gebühren ab und droht dem EU-souveränen Österreich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Offensichtlich im Wissen, dass der Gerichtshof gegen österreichische Interessen entscheiden würde, bemühte sich die Wiener Regierung, einen Kompromiss auszuarbeiten: Österreich senke die Brenner-Maut oder "splitte" die Transitgebühren durch die Schaffung zusätzlicher Mautstellen auf dem Brenner-Strecke auf. EU-Kommissar Neil Kinnock (Freund von Bundesrat Leuenberger seit dem Treffen von Kloten) lehnte ab. Die EU-Kommission gewährt nun "ihrem" Mitglied eine Nachdenkpause bis zum 8. August 1998! Wenn das endgültige EuGH-Gerichtsurteil abge- wendet werden soll, müssen nun drastische Zugeständnisse geleistet werden. Kurz: Gebühren massiv senken und mehr Lastwagen auf der Strasse akzeptieren! [Vorarlberger Nachrichten, 7.7.98] Das soll Mitbestimmung sein! Österreich hat seit der Erlangung der EU-Souveränität in Sachen Verkehrspolitik nichts erreicht! Deshalb sollen wir jetzt den sogenannten Umwegverkehr zu einem Spottpreis übernehmen. Nein Danke!
Das Integrationsbüro hat eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel: "Der Vertrag von Amsterdam Kommentar". Sie analysiert die wichtigsten Neuerungen und möglichen Auswirkungen auf die Schweiz. Sie kann kostenlos beim Integra- tionsbüro, Bundeshaus Ost, 3003 Bern, bestellt werden. Auf Seite 73 der Broschüre finden wir eine bemerkenswerte Erkenntnis: "Entgegen den ursprünglich gehegten Erwar- tungen hat der Vertrag von Amsterdam einer flexibleren Union einen sehr engen Rahmen gesteckt. Nach wie vor muss jeder Beitrittskandidat den gesamten Rechtsbestand ("acquis communautaire") der EU beim Beitritt übernehmen, da die Bedingungen für einen solchen Beitritt nicht von der Flexibilisierungsklausel betroffen sind. Ein schweizerischer Beitritt dürfte damit kaum erleichtert werden, sondern im Gegenteil angesichts der zunehmenden Verdichtung des Rechts der Europäischen Union, - insbesondere in den Bereichen Währung, Justiz und Inneres -, in Zukunft noch schwieriger werden."
Auf die Frage, was denn die bilateralen Verhandlungen mit der EU bis jetzt gekostet hätten, antwortet der Chef des Integrationsbüros, Bruno Spinner: "Das haben wir nicht berechnet. Aber sicher viel mehr, als wenn wir die gleichen Interessen als EU-Mitgliedsstaat vertreten hätten." [Bieler Tagblatt, 18.6.98] Hat er es jetzt berechnet oder nicht? Wir geben Herr Botschafter Spinner vorerst trotzdem Recht. Wenn wir bei der EU wären, müssten wir in einer ersten Phase höchstens die Kosten für die Vernichtung der alten Schweizer Gesetzbücher und den anschliessenden Neudruck mit dem ohne Diskussion zu übernehmenden EU-Recht bezahlen. Denn zu verhandeln gäbe es ja nichts mehr. Allerdings: was eine EU-Mitgliedschaft das Schweizer Volk insgesamt kosten würde, sollte Botschafter Spinner schon berechnen... So dumm sind wir nun ja auch nicht, dass wir die "Katze im Sack" kaufen, die uns Spitzenbeamte schmackhaft machen wollen.
Trotz klarem Nein von Volk und Ständen will der Bundesrat in die UNO Nach 1969, 1971, 1977 und 1986 (Botschaft zur UNO-Abstimmung) legte der Bundesrat Mitte Juli erneut einen Bericht über das Verhältnis der Schweiz zu den Vereinten Nationen vor. Da der UNO-Beitritt für den Bundesrat zum aussenpolitischen Aktivismus-Programm gehört, ist man nicht erstaunt, dass die Regierung zum "politisch frühestmöglichen Zeitpunkt" den Beitritt vollziehen will. Die bundesrätliche Argumentation ist einfach:
Wir brauchen keine UNO-Mitgliedschaft, um mit Steuergeldern den Konferenztourismus zu fördern. Wir investieren das Geld in Hilfe vor Ort. Behalten wir den "untypischen" Status bzw. den Sonderfall: Er ermöglicht eine ehrliche Solidarität und bewahrt uns die Handlungsfreiheit. Nicht zuletzt zugunsten der Elendsminderung auf der Welt. AUNS: UNO-Beitritt schwächt Unabhängigkeit und Neutralität Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) wird mit aller Entschiedenheit gegen die Aushöhlung unserer Unabhängigkeit und Neutralität durch einen UNO-Beitritt antreten. Bundesrat und Parlament missachten mit ihrem Beitrittsdrang einmal mehr klare Volksentscheide, bei denen sich das Volk unmissverständlich für die Wahrung der Unabhängigkeit und der Neutralität ausgesprochen hat (UNO-Abstimmung 1986 mit 75 % Nein / EWR-Nein 1992 / Nein zu UNO-Blauhelmen 1994).Mit einem Vollbeitritt zur UNO würde die Schweiz zwangsläufig in fremde Händel hineingezogen und als Partei betrachtet. Wir hätten uns an Sanktionen gegenüber Drittländern zu beteiligen. Unsere bewaffnete, immerwährende Neutralität würde dadurch unglaubwürdig. Unsere besonderen Stärken und Möglichkeiten als strikt Neutraler (Vermittlungstätigkeit, Gute Dienste, humanitäre Aktionen usw.) würden in Frage gestellt. Zudem hätten wir noch höhere Zahlungen an die gewaltige UNO-Bürokratie und an den internationalen Konferenztourismus zu leisten und wir könnten im Einzelfall nicht mehr über den Verwendungszweck der Mittel bestimmen. Die Schweiz muss ein
strikt neutrales, unabhängiges Land ausserhalb der Machtblöcke bleiben
und sich auf ihre be-
"Einmal mehr streiten sich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP über das Thema Neutralität oder NATO-Beitritt, und die unendliche (Lügen-)Geschichte wird damit um ein weiteres Kapitel "bereichert". Geht man zum Ausgangspunkt dieser Geschichte zurück, so kann man feststellen, dass die Regierung im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der EU sowie bei der Volksabstimmung und bei der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages das Thema Neutralität stets elegant ausgeklammert hat. Mittlerweile wurde die Neutralität Schritt für Schritt beschnitten, und nachdem Aussenminister Schüssel kapiert haben muss, dass Neutralität und NATO-Beitritt doch nicht vereinbar sind, glaubt er nun, aufs Ganze gehen zu müssen, indem er den Österreichern ein schlechtes Gewissen einreden möchte und Solidarität statt Neutralität fordert. Dazu ist erstens zu sagen, dass Österreich in den vergangenen Jahren sehr wohl Solidarität gezeigt hat. Mit Waffenhilfe kann ohnehin nichts bereinigt werden, was zuvor aus Feigheit versäumt wurde. Was wir brauchen würden, wären fähige und ehrliche Politiker und keinen NATO-Beitritt." Gerda Kopecny,
Lustenau, A [Leserbrief in Vorarlberger Nachrichten, 8.7.98] Neutralität: kein Auslaufmodell Anlässlich eines Vortrages in Winterthur vom 2.6.98 äusserte sich der Russische Aussenminister Jewgenij Maximo- witsch Primakow zur Neutralität: "[...] Im sich verändernden Europa hat nach wie vor die Neutralität eine grosse Bedeutung. Russland hat grosse Achtung vor der Schweiz, deren Aussenpolitik schon seit mehr als 150 Jahren auf den Grundsätzen der Neutralität, der Nicht- beteiligung an Militärbündnissen und der normalen Beziehungen mit anderen Staaten beruht. Ich möchte dabei betonen, dass die Erfahrung Ihres Landes beweist: Neutralität und Nichtbeteiligung an militärisch-politischen Bündnissen bedeu- tet nicht Verzicht auf die Lösung akuter internationaler Probleme. Die neutralen Staaten spielen erfolgreich die Vermitt- lerrolle bei der Lösung von Konfliktsituationen auch ausserhalb Europas. Die neutralen Staaten tun auch viel für die sehr wichtige Vertrauensbildung, Transparenz und Voraussagbarkeit in den internationalen Beziehungen. [...]" Der russische Aussenminister dürfte wohl mit seiner Sicht unter Schweizer Regierungsmitgliedern, Politikern, Presse- Kommentatoren und Sicherheitsprofessoren (u.a. mit Namen wie Erzengel) keine Freunde gewinnen. Diffuse Antwort Im Grauen Brief Nr. 60 stellten wir Ihnen eine Einfache Anfrage von Nationalrat Christoph Blocher zum Thema Aussen- wirtschaftsbericht vor. In der eher diffusen bundesrätlichen Antwort werden die von Blocher angeführten Zahlen in Frage gestellt, weil sie angeblich auf "unzweckmässigen statistischen Vergleichen" beruhten. Die von Blocher angeführten Daten seien aus "Veränderungen des Kapitalbestandes im Zeitablauf" errechnet; von den Veränderungen jeweils am Jahresende könne nicht direkt auf die Entwicklung der jährlichen Kapitalflüsse geschlossen werden. Neben Kapital- bewegungen spielten auch Wechselkursveränderungen, neue Bewertungssätze usw. eine Rolle. Der Vergleich der Jahre ab 1993 mit dem Jahr 1992 sei ohnehin fraglich, weil ab 1993 der Kreis der von der Nationalbank befragten Unternehmen stark erweitert worden sei. Seitenweise ergeht sich die bundesrätliche Antwort sodann in statistisch-ökonomischen Pseudo-Begründungen, warum Frau Dreifuss eben doch Recht gehabt habe. Fazit: Die "Ehrenrettung" von Bundesrätin Dreifuss ist wenig überzeugend. Kein Wunder: Schon das Motiv des Bundes- rates ist eben falsch. Weil der Bundesrat unbedingt den EU-Beitritt forciert, hat das EWR-Nein gefälligst negative Folgen zu zeitigen auch wenn in Wirklichkeit das Gegenteil der Fall ist. |
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