Nachträgliches 1. August-Geschenk der AUNS an das Schweizer Volk:

Die AUNS-Initiative stärkt die Volksrechte und stoppt den schleichenden EU-Beitritt.

Kurzfassung, 11. August 2009


Die überparteiliche Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) hat am Dienstag ihre erste Volksinitiative seit ihrer Gründung vor über 20 Jahren mit über 110'000 Unterschriften eingereicht. Die Nationalräte Pirmin Schwander (Präsident), Luzi Stamm (Vizepräsident) und Hans Fehr (Geschäftsführer), sowie Jean-Dominique Cipolla (Vizepräsident) betonten, Ziel der Initiative sei es, die zunehmende Aushebelung unserer Volksrechte durch internationale Verträge, Vereinbarungen und Konventionen – kurz: durch fremdes Recht und fremde Richter – zu verhindern. Zu diesem Zweck weitet die Initiative das obligatorische Referendum aus: Völkerrechtliche Verträge (Staatsverträge) in wichtigen Bereichen müssen künftig zwingend dem Volk und den Kantonen zur Abstimmung unterbreitet werden und eine doppelte Mehrheit erreichen. Dasselbe gilt für hohe Ausland-Zahlungen.


Entscheidende Weichenstellung

AUNS-Initiative

Nationalrat und AUNS-Präsident Pirmin Schwander, links, übergibt mit anderen Personen zusammen die Volksinitiative "Staatsverträge vors Volk" an Henry Sickert von der Bundeskanzlei, Mitte, am Dienstag 11. August 2009 in Bern. (KEYSTONE)

Pirmin Schwander erklärte, die AUNS sei bisher immer dann mit Referenden angetreten, wenn es um die schweizerische Unabhängigkeit und Neutralität gegangen sei. Der „offensive“ Weg der Volksinitiative habe sich nun aber aufgedrängt, weil es nur so möglich sei, die systematische Aushebelung unserer Volksrechte und den schleichenden EU-Beitritt zu stoppen. Die Staatsvertrags-Initiative verhindere die Übernahme von immer mehr fremdem Recht und von sogenanntem „Völkerrecht“, das von Linksideologen und kopflosen Internationalisten als „zwingend“ erklärt werde und unsere direkte Demokratie kaputt mache. Die hochaktuelle und dringend nötige Initiative – ein nachträgliches 1. August-Geschenk der AUNS an das Schweizer Volk – stoppe den Ausverkauf der Schweiz und sei die wohl entscheidendste aussenpolitische Weichenstellung seit dem EWR.




Korrektiv zum schwachen, anpasserischen Bundesrat

Die Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk!“ sei dringend nötig, weil in Bundesbern die Schwäche regiere und die direkte Demokratie ausgehöhlt werde, kritisierten Luzi Stamm und Jean-Dominique Cipolla. Dem Druck von ausländischen Mächten auf unsere Staatsordnung, namentlich gegen unser Bankkundengeheimnis und die Steuerhoheit, seien die Verantwortlichen nicht gewachsen. Sie flatterten durcheinander, als würde der Fuchs um den Hühnerhof schleichen. Ebenso schwach agiere der Bundesrat beim Cassis-de-Dijon-Prinzip, bei Grenzöffnungsfragen oder beim ruinösen Agrarfreihandel. Gleichzeitig werde unsere Neutralität durch aussenpolitische Aktivitis aufgeweicht und damit unsere Sicherheit gefährdet.
Als schlagendes Beispiel für die zunehmende Dominanz von fremdem Recht nannte Cipolla das Schengen-Abkommen, das mit der Staatsvertrags-Initiative abgelehnt worden wäre. Weil unter anderem im Visabereich und beim Grenzregime fremdes Recht gelte, hätten die gefälschten Reise- und Visadokumente seit 2005 um rund 40% zugenommen. Er begründete die Notwendigkeit der Initiative zudem mit der heute ungenügenden Verfassungsgrundlage, weil nur der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften dem obligatorischen Referendum unterstellt sei.

„Kampfwertsteigerung“ der Volksrechte

Die AUNS-Initiative ergänzt den Artikel 140 der Bundesverfassung. Neu werden auch die völkerrechtlichen Verträge Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet, die 1. eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen, 2. die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen, 3. Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen, oder 4. neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.“ Der Begriff der „wichtigen“ Bereiche ist bereits in der Bundesverfassung, Artikel 164, verankert und in Lehre und Praxis konkretisiert.

Die Initiative bringt laut Hans Fehr eine „Kampfwertsteigerung“ der Volksrechte, wo immer grössere Defizite bestünden. Denn neben der zunehmenden Übernahme vom fremdem Recht infolge der „Öffnung“ werde auch der Zugang zu den direktdemokratischen Instrumenten immer mehr erschwert – insbesondere durch die briefliche Abstimmung und das E-Voting, durch bürokratische Hürden beim Unterschriftensammeln und durch erhöhte Unterschriftenzahlen. Und selbst dort, wo das Referendum möglich sei, hätten die Kantone nichts zu sagen (weil nur das Volksmehr gilt), obwohl sie zusammen mit dem Volk den Souverän bildeten.


Fehr bezifferte die Wirkung der Initiative als beträchtlich. Künftig müssten dem Volk und den Ständen beispielsweise die folgenden Vorlagen unterbreitet werden: Die Doppelbesteuerungsabkommen, die Ausweitung der Personenfreizügigkeit, hohe Zahlungen an neue EU-Staaten, das vom Bundesrat anvisierte Rahmenabkommen mit der EU und das Dienstleistungsabkommen, der Agrarfreihandel, das Welthandelsabkommen WTO, die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK, die Zollunion.

„Die Staatsvertragsinitiative sichert unsere Unabhängigkeit und unsere Sicherheit. Sie stoppt den Ausverkauf der Schweiz“, betonte Fehr.

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