Bundesrätlicher Bericht zum Verhältnis Landesrecht – Völkerrecht

AUNS: Bundesrat will unsere Volksrechte sabotieren

Presse-Mitteilung, 10. März 2010


Die überparteiliche Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) weist den Bericht des Bundesrates zum Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht entschieden zurück. Es handelt sich dabei um einen schlecht kaschierten Versuch, unsere Volksrechte zu sabotieren und die Verwaltungsmacht zu stärken.

Der Bundesrat treibt die Unterwerfung unseres Landesrechts unter sogenanntes Völkerrecht systematisch voran. Er beurteilt den wachsenden Einfluss des Völkerrechts auf unser Landesrecht im Bericht gar als positiv. Der Bundesrat befürwortet immer mehr fremdes Recht und fremde Richter, weil er unser Land in die EU treiben will.

Der bundesrätliche Bericht erhebt demokratiefeindliche und geradezu groteske Forderungen:

  • Der Bundesrat will strengere Gültigkeitsvoraussetzungen für Volksinitiativen. Im Klartext: Der Vorrang des Völkerrechts soll weiter ausgedehnt werden. Damit will der Bundesrat weitere Bereiche der Selbstbestimmung der Bürger entziehen und fremdem Recht unterwerfen. Mehr Völkerrecht heisst weniger Volksrechte.
  • Der Bundesrat erwägt zudem in seinem Bericht eine völkerrechtliche Vorprüfung von Volksinitiativen durch das Bundesamt für Justiz und durch die Direktion für Völkerrecht. Das Resultat dieser „Prüfung“ wäre auf dem Initiativ-Unterschriftenbogen – gewissermassen als amtliche Handlungsanleitung und Warnung – festzuhalten.


Damit würden nach dem Willen des Bundesrates Unterschriftensammlungen künftig noch mehr erschwert – und das Parlament bekäme durch Justiz- und Verwaltungsfunktionäre, die nicht vom Volk gewählt sind, einen Blankocheck zur Ungültigerklärung von Initiativen. Ebenso würden die Gewaltenteilung und die Volksrechte sabotiert, und die Verwaltung würde zulasten des Volkes massiv gestärkt. Verwaltungsjuristen ohne demokratische Legitimation bekämen so ein Instrument zur Beeinflussung von Unterschriftensammlungen und Parlamentsentscheiden.

Die AUNS akzeptiert weder die Einschränkung unserer Volksrechte und unserer staatlichen Souveränität durch die zunehmende Vormachtstellung eines angeblich verbindlichen Völkerrechts noch die Prüfung von Initiativen durch Verwaltungs- und Justizfunktionäre.
Sie lehnt das immer dichtere Regelwerk, das durch internationale Experten, Juristen, Professoren, Kongresse, internationale Organisationen und Regierungskonferenzen erlassen und dann als „Völkerrecht“ bezeichnet wird, entschieden ab. Die AUNS akzeptiert einzig das zwingende Völkerrecht als verbindlich für unsere Verfassung – also das Verbot des Angriffskrieges, der Folter, der Sklaverei und des Völkermords.
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Im Gegensatz zum Bundesrat will die AUNS die Volksrechte stärken, insbesondere mit ihrer Volksinitiative „Staatsverträge vor Volk!“, welche im August 2009 eingereicht wurde.

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