19 Jahre Nein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

EWR-Nein verschont die Schweiz vor EU-Euro-Krise

Presse-Mitteilung, 5. Dezember 2011

 

Am 6. Dezember 2011 sind es 19 Jahre her, dass Volk und Stände den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelehnt haben. Bei einer Stimmbeteiligung von über 78 Prozent hat sich das Schweizer Volk für einen eigenständigen Weg in Europa entschieden. Ohne die AUNS wäre dieser klare und kluge Volksentscheid nicht möglich gewesen. Die EU-Euro-Krise bestätigt die AUNS-Politik, sowohl einen EWR- als auch einen EU-Beitritt zu verhindern.

Eine unabhängige und souveräne Schweiz bietet die Chance, innovativer, wirtschaftlich leistungsfähiger und konkurrenzbereiter zu agieren als eine zentralistisch organisierte EU. Voraussetzung dafür ist der Wille des Bundesrates und des Parlamentes, dem Auftrag zur Unabhängigkeit auch nachzuleben.

Der EWR hätte einen Mechanismus mitgebracht, welcher die Schweiz in die EU gedrückt hätte, denn die Mitsprache des Schweizer Volkes wäre mit dem EWR-Beitritt bereits verloren gegangen.

Mit der Personenfreizügigkeit und dem Beitritt zu den Abkommen von Schengen und Dublin hat sich die Schweiz schwere Bürden aufgeladen. Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die Sozialwerke werden spätestens bei schlechter Konjunktur spürbar werden – wohl bereits im nächsten Jahr. Der Schengen/Dublin-Beitritt führte zum Wegfall der Personenkontrollen an den Schweizer Landesgrenzen. Dies gefährdet die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung. Denn offene Grenzen bedeuten: freie Fahrt für Kriminelle und illegale Einwanderer. Zusammen mit Dublin konnten die Versprechen zur Reduzierung der Asylanträge nicht eingehalten werden – im Gegenteil.

Die AUNS hält folgende Punkte fest:

  • Das EWR-Nein verhinderte den bereits geplanten EU-Beitritt. Die Schweiz hat somit ihre politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit wahren können.
  • Das EWR-Nein verhinderte einen unwürdigen Kolonialvertrag. Dieser Vertrag hätte uns gezwungen, über 80 Prozent des damaligen EG-Rechts zu übernehmen. Zudem wäre die Schweiz gezwungen worden, künftiges, noch unbekanntes EU-Recht ohne Mitentscheidung zu übernehmen.
  • Die Schweiz hat ihren Wohlstand und ihre Wirtschaftskraft ausserhalb von EWR und EU behauptet und weist im Vergleich zu den EU-Staaten bessere Wirtschaftsdaten as. Die Schweiz verfügt über eine hohe Wettbewerbsfähigkeit.
  • Die apokalyptischen Voraussagen über eine Schweiz ohne EWR haben sich als gigantische Fehlprognosen erwiesen.

Schlussfolgerungen

  1. Ein EU-Beitritt kommt für die Schweiz nicht in Frage.
  2. Das EU-Beitrittsgesuch ist zurückzuziehen.
  3. Im Steuerstreit mit der EU sind von der Schweiz keine Zugeständnisse zu machen.
  4. Neue bilaterale Verträge sind ausschliesslich im Interesse der Schweiz abzuschliessen.
  5. Die „bilaterale Integrationspolitik“ des Bundesrates missachtet den EWR-Entscheid von 1992. Die Absicht, schleichend den EU-Beitritt zu vollziehen, wird die AUNS notfalls mit einer Souveränitätsinitiative und/oder Referenden bekämpfen. 


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