14. ordentliche Mitgliederversammlung vom 8. Mai 1999 in Bern

Das Wesen der schweizerischen Neutralität

Referat von PD Dr. Christoph Mörgeli, Kantonsrat, Stäfa

Es besteht kein Zweifel: Die Schweiz hat seit bald einem halben Jahrtausend eine erstaunliche Fähigkeit entwickelt, im Schatten rivalisierender Grossmächte eine Nische für ihr nationales Dasein zu finden. Die Neutralität unseres Kleinstaates hat sehr wenig mit Ideologie oder mit Idealismus zu tun, aber sehr viel mit der Lebenswirklichkeit. Wenn sich mein grösserer Bruder auf dem Pausenplatz mit einem Gleichaltrigen prügelte, habe ich mich als kleinerer Bub mit geringeren Körperkräften zu meinem Vorteil von diesen Auseinandersetzungen ferngehalten. Ich hätte mir im Falle einer Einmischung im besten Fall eine blutige Nase geholt. Ungeachtet meiner persönlichen Kindheitserlebnisse erfreut sich die schweizerische Neutralität gegenwärtig bei den sogenannt führenden Kreisen von Politik, Militär und Medien keiner grossen Wertschätzung; vom praktischen Realitätssinn des abseits stehenden kleinen Knaben auf dem Pausenplatz wollen sie nichts mehr wissen. Die Lebenswirklichkeit scheint schwer aufzukommen gegen laut ausgestossene Parolen von internationaler Solidarität, gerechtem Krieg und kollektiver Sicherheit. Die Neutralität wird nicht mehr ertragen als das, was sie für viele Generationen von Schweizern war: die legitime Schlauheit, mit welcher der machtlose Kleinstaat neben den Grossmächten überleben wollte. Diese Neutralität ist äusserst anspruchsvoll; sie verlangt von denen, die sie handhaben sollten, ein gehöriges Mass an Kreativität und Intelligenz, an Erfindungsreichtum und Grundsatztreue. Liegt hier vielleicht der Grund, dass sich so manche der führenden Persönlichkeiten derart schwer mit der Neutralität tun?

Historisch bewährtes Erfolgsmodell

Die gegenwärtigen Neutralitätsnöte sind um so erstaunlicher, als niemand angesichts der historischen Erfahrung ernstlich bestreiten wird, dass es sich bei der schweizerischen Neutralität um ein Erfolgsmodell handelt. Der Bund der Eidgenossen hätte die ersten Anfänge kaum überstanden, wenn die Orte nicht ein gegenseitiges „Stillesitzen“ und Vermitteln im Krisenfall beschlossen hätten. Später hätte unser konfessionell, ethnisch und kulturell gespaltenes Land ohne Neutralität angesichts von Religionskriegen und Zusammenschlüssen unserer Nachbarländern zu grossen Nationalstaaten nicht überleben können.

Es verwundert uns kaum, dass heute gewisse Historiker den Neutralitätsmüden bereitwillig zu Hilfe eilen. Der Schweizer Neutralitätsgedanke - so behaupten sie flink - sei im Wesentlichen ein Mythos und ein Konstrukt, aus Gründen der Staatsräson und der nachträglichen Rechtfertigung erst im ausgehenden 19. Jahrhundert entwickelt. Sie verweisen etwa auf die „Geschichte der Schweizerischen Neutralität“ von Paul Schweizer aus dem Jahre 1895, ein Werk, das später Edgar Bonjour zu seinen weiteren vertiefenden Studien angeregt hat. Nur wird vergessen, dass sich Paul Schweizer keineswegs als kühn entwerfender Staatsideologe verstand; der frühere Staatsarchivar blieb auch als Geschichts- professor ein akribisch arbeitender, exakter Urkundenforscher. Aus den Schriftquellen des 15. Jahrhunderts vermochte er ohne weiteres nachzuweisen, dass sich die Mitglieder des eidgenössischen Bundes schon damals im Falle von Konflikten zwischen den Orten zur Nichteinmischung verpflichtet hatten.

Die Niederlage von Marignano bewirkte 1515 den Zusammenbruch der eidgenössischen Machtpolitik. Dank der Staats- maxime Neutraliät blieb die Schweiz vom dreissigjährigen Religionskrieg und von den nachfolgenden europäischen Erbfolgekriegen verschont. Bereits 1638 wurde fremden Heeren jeder Durchmarsch versagt, was bis dahin übrigens nicht als neutralitätswidrig gegolten hatte. Die Eidgenossenschaft bekräftigte ihre Neutralitätspolitik mit einem gemeinsam geleisteten und bezahlten Grenzschutz - der sogenannten Defensionale - und einer Art Vormauernsystem durch neutralisierte Gebiete und Städte. Die erste offizielle Neutralitätserklärung der Tagsatzung stammt vom 28. März 1674.

Nach der Französischen Revolution und im Strudel der Napoleonischen Kriege geriet die Schweiz in die schlimmste Neutralitätskrise ihrer bisherigen Geschichte. Die Franzosen wie die gegen sie verbündeten Alliierten machten das Land zum Kriegsschauplatz und zur Besatzungszone. Interessanterweise ging die schweizerische Neutralität aus dieser Krise gestärkt hervor: Am 20. November 1815 erreichte die Schweiz erstmals die völkerrechtliche Anerkennung ihrer Neutralität. 1907 wurde das noch heute gültige Neutralitätsrecht auf der Haager Konferenz in zufriedenstellender Weise völkerrechtlich kodifiziert. In den beiden Weltkriegen erreichte die neutrale Schweiz, dass die Kriegführenden ihre Grenzen respektierten – freilich nicht ohne entsprechende Wehranstrengungen, die für den Staat wie für seine Bürger eine äusserst grosse Belastung darstellten.

Spezielle Aspekte unserer Neutralität

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Neutralität in den ersten drei Jahrhunderten vor allem im Dienste der Innenpolitik stand, in den letzten zwei Jahrhunderten dagegen im Dienste der Aussenpolitik. Die Schweiz hat die Neutralität nicht erfunden, ihr aber in verschiedener Hinsicht ein ganz eigenes Gepräge gegeben. Ihr Neutralitätsstatus unterscheidet sich grundlegend von dem anderer Staaten. Die schweizerische Neutralität ist dauernd; seit 1815 ist staatsrechtlich von der „neutralité perpétuelle“ die Rede. Die Tradition der schweizerischen Neutralität kann ihre Wirkung bei den Nationen nur behalten, wenn sie ununterbrochen fortwirkt und bei jedem sich bietenden Anlass neu und unversehrt in Erscheinung tritt. Die schweizerische Neutralität ist bündnisfrei; weder ein Defensiv- noch ein Offensiv- bündnis mit anderen Staaten ist ihr gestattet. Im weiteren ist die schweizerische Neutralität bewaffnet. Unser Land hat sich also zur militärischen Verteidigung verpflichtet und muss jederzeit garantieren, dass keine Gewalt von ihrem Hoheitgebiet ausgeht.

Die schweizerische Neutralität ist freigewählt und nicht das Ergebnis eines Diktates fremder Mächte. In der Pariser Akte von 1815 wurde vielmehr eine jahrhundertelange Praxis auf schweizerisches Begehren hin neu bestätigt. Und schliess- lich war die schweizerische Neutralität zumindest bis vor kurzem integral, also vollständig. In der Zwischenkriegszeit hat unser Land mit dem Beitritt zum Völkerbund vorübergehend an wirtschaftlichen Sanktionen der Völkergemeinschaft teilgenommen. Im 20. Jahrhundert galt aber für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Krisenregionen der Grundsatz des „Courant normal“, also das Beibehalten des Handelsumfangs auf dem Stand der Vorjahre. Im Golfkrieg von 1991 wurden militärische Überflüge fremder Mächte geduldet. Anfangs der 1990er Jahre beteiligte sich die Schweiz erstmals an internationalen Wirtschaftssanktionen - damals gegen den Irak.

Seltsamerweise ist die in letzter Zeit üblich gewordene Teilnahme an Wirtschaftssanktionen wenig hinterfragt worden. Ist das Aushungern eines Volkes eigentlich ein menschlicheres Gewaltmittel als der Waffeneinsatz? Warum muten wir eigentlich den von Hungerkrieg und Arbeitsplatzverlusten betroffenen Mitmenschen zu, die Schweiz im Falle ihres Mitmachens noch als neutral zu beurteilen?

Zweifellos ist die Schweiz heute völkerrechtlich nach wie vor zur Neutralität ermächtigt und gleichzeitig auch verpflichtet. Ein unvermittelter Neutralitätsverzicht würde im Innern und gegen Aussen gegen das Vertrauensprinzip verstossen. Obwohl nicht Bestandteil des Zweckartikels der Bundesverfassung, ist die Neutralität nach Meinung unserer Staatsrechtler gewohnheitsrechtlich zu einem materiellen Verfassungsrecht geworden. Ein Neutralitätsverzicht würde zweifellos eine obligatorische Volksabstimmung voraussetzen. Höchst beunruhigend und wenig vertrauensbildend sind demnach alle Versuche, neutralitätsrechtliche oder neutralitätspolitische Grundsätze unter Umgehung des Volkswillens über Bord zu werfen.

Neutralität ist Friedenspolitik

Zahlreiche führende Persönlichkeiten in Politik, Kultur und Gesellschaft leiden an der Schicksallosigkeit unseres neutralen Kleinstaates. Sie sehnen sich nach einer „Sendung“, nach Visionen und spektakulären Taten - wie etwa der unlängst erfolgte, medienwirksam inszenierte Einflug von zwanzig zufällig ausgewählten Vertriebenen aus dem Balkan beweist. Gewiss, die Neutralität schränkt den Handlungsspielraum und die aussenpolitischen Aktivitäten unserer Regierung in einer für sie ärgerlichen, sogar schmerzhaften Weise ein. Die Neutralität gewährt ihnen kaum Heldentaten und gibt der Nation keinen Raum für rauschhaften Siegestaumel oder für die Faszination des Krieges, die wir rational nicht erklären können aber immer wieder als Tatsache feststellen müssen. Die Neutralität bewahrt uns vor unüberlegter Kriegslust, vor der Hingabe an unkontrollierte Emotionen und vor dem Nichternstnehmen von Grausamkeit und Gewalt.

Die Neutralität ist aber mehr als nur die Nichtteilnahme an Konflikten. Sie bedeutet den freiwilligen Verzicht auf äussere Machtpolitik. So gesehen hat die schweizerische Neutralität durchaus den positiven Gehalt einer grundsätzlichen Friedenspolitik. Die Schweiz wendet jenes Friedensprinzip, auf dem sie selbst beruht, auch auf das Verhältnis zu andern Staaten und Völkern an. Wenn wir davon ausgehen, dass Menschen und Staaten von Natur aus gewaltbereit und kriegerisch sind, macht jeder Staat, der sich aus Kämpfen heraushält, unsere Welt ein Stück friedlicher. Unsere Neutralität schädigt niemanden. Wer versucht, unsere Neutralität zugunsten einer europäischen oder globalen Scheinsolidarität zu opfern und uns in einen Krieg hineinzuziehen, handelt keineswegs moralisch.

Wir erkennen in der herkömmlichen schweizerischen Neutralität zumindest eine fünffache Funktion: sie wirkt innen- politisch integrierend, bewahrt uns aussenpolitisch die Unabhängigkeit, garantiert wirtschaftlich den globalen Freihandel, leistet einen Beitrag ans europäische Gleichgewicht und übt wichtige Dienstleistungsfunktionen aus. Zweifellos ist die Bedeutung der Neutralität vor allem im letzten Bereich stark angestiegen. Die Leistung „guter Dienste“ ist zwar keineswegs das Privileg des Neutralen. Die Leistungsempfänger bringen aber erfahrungsgemäss dem uno-parteiischen machtlosen Neutralen mit seiner langen Dienstleistungserfahrung ein besonderes Vertrauen entgegen. Umgekehrt hat auch der Neutrale ein Interesse, sein Abseitsstehen in den Konflikten dieser Welt nicht als Drückebergerei oder Schwarzfahrerei erscheinen zu lassen und so seine neutralitätsbedingte Zurückhaltung auszugleichen: Die Asyl- gewährung an Flüchtlinge, das Rote Kreuz, die Katastrophenhilfe, die Wahrnehmung von Schutzmachtmandaten, der Sitz internationaler Organisationen dürften nach sachlichen Kriterien den Vorwurf des Nationalegoismus für die Schweiz entkräften.

Es wäre aber heuchlerisch, wenn wir unsere Neutralität als ausschliesslich menschenfreundlich und selbstlos ideali- sieren würden. Das nationale Interesse darf sich durchaus mit dem internationalen verbinden. Gerade in den letzten Jahren haben die politischen Verantwortungsträger die Wahrung der Interessen von uns Schweizerinnen und Schweizern immer weniger zur Richtschnur ihres Handelns gemacht. Sie haben in der Regel zuerst gefragt, was die andern von uns erwarten, statt sich zuerst einmal darüber klar zu werden, was wir wollen.


Armee als Instrument des Widerstandes


Die neutrale Schweiz war seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr kriegerisch, aber sie war einsatzbereit. Das Wehrwesen des bewaffnet neutralen Kleinstaates unterscheidet sich grundlegend von dem anderer Staaten. In grossen, obrigkeits- geprägten Staaten verkörpert das Militär die Macht; der Krieg ist für sie die letzte Möglichkeit der Politik. Wenn es anders nicht geht, holen sie sich ihr Recht mit Gewalt. Der Impuls aber, der in der Schweiz seit Jahrhunderten das Wehrwesen belebt, ist nicht der Wille zur Macht, sondern der Wille, der Macht zu widerstehen. Unsere Wehrhaftigkeit wird bis heute verstanden allein aus dem Gedanken des Widerstandes. Dies scheinen jene Verantwortlichen des Verteidigungsdepartements zu vergessen, die jetzt neue Visionen bewaffneter Auslandseinsätze entwerfen.

Die neutralitätsfeindlichen Stimmen höchster Armeeführer, aber auch in unseren Militärzeitschriften mehren sich. Offiziell erlassene Sprüche wie „Heute wird der Friede im Ausland gesichert“ bleiben nicht ohne verheerende Auswirkungen. Wie soll der militärische Kommandant angesichts solcher Parolen oberster VBS-Stellen seine Soldaten zum gewöhnlichen Wiederholungskurs im Inland motivieren? Gleiches gilt für die unüberlegte Aussage, die Armee gehe ohne Auslandeinsätze „vor die Hunde“. Hier dürfte die militärische Führung einem geradezu tragischen Irrtum erliegen und das Gegenteil des Gewollten erreichen: Die Bewaffnung professioneller Einsatztruppen für das Ausland, die Zugehörigkeit zu einem Bund der Grossen, eine neuzeitliche „Heilige Allianz“ der Gerechten wäre zweifellos ein bequemes Ruhekissen für all jene unter den Armeeangehörigen und Arbeitgebern, die nur darauf warten, die Last der Wehrpflicht von sich zu werfen. Der Abschluss von entsprechenden politischen oder militärischen Bündnissen würde gewiss zum wichtigen Hebel des Antimilitarismus. Müssen wir uns wundern, wenn dieselben Leute, die noch vor kurzem den Krieg durch die Abschaffung unserer Armee unmöglich zu machen glaubten, heute dem bewaffneten Auslandeinsatz das Wort reden?


UNO-Beitritt als Akt des voreiligen Gehorsams


Der Bundesrat arbeitet gegenwärtig - ermächtigt durch die überwiegende Parlamentsmehrheit - an einer Botschaft zum UNO-Beitritt, über den das Volk innert vier Jahren abstimmen muss. Dabei wissen wir nur allzu gut,dass die UNO entgegen ihrem Lippenbekenntnis kein kollektives Sicherheitssystem darstellt, da sie über keine eigenen Machtmittel verfügt. Sie ist entweder ohnmächtig oder ein blosses Instrument in den Händen der Vereinigten Staaten von Amerika. Kollektive Sicherheit und die gleichzeitige Führerschaft der USA schliessen sich aber gegenseitig aus. Alle Staaten inklusive die USA haben seit je nicht Kriege geführt, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen oder Schuldige zu bestrafen, sondern einzig und allein, weil sie glaubten, dass ihr Interesse es gebiete. Der Eintritt der Vereinigten Staaten in den ungerechten Ersten Weltkrieg erfolgte erst 1917, nachdem die Deutschen den unbeschränkten U-Boot-Krieg verkündet hatten. Der Eintritt der USA in den noch ungerechteren Zweiten Weltkrieg erfolgte erst nach dem japanischen Überfall auf Pearl Harbor. Beim Golfkrieg standen Rohstoffinteressen im Vordergrund.

Das aktuelle Bombardement gegen die Republik Jugoslawien bedeutet - Sie erlauben mir diese nüchterne Einschätzung - ein willkommenes Experimentierfeld zur Erprobung von Waffenwirkungen. In den Vereinten Nationen legen heute die USA als unbestrittene Führungsmacht mit Weltherrschaftsanspruch fest, was Recht und was Unrecht ist. Die Schweiz hat nach den jüngsten Erfahrungen keinerlei Grund, die Politiker der Vereingten Staaten zum vornherein als Freunde und Wahrer der Gerechtigkeit zu verehren. Unsere Neutralität ist mit der Anerkennung des globalen amerikanischen Führungsanspruchs nicht vereinbar. Wer heute die Schweiz in die UNO führen will - wie es gegenwärtig Regierung und Parlament vorhaben - handelt nicht moralisch, sondern allerhöchstens opportunistisch. Die NATO hat mit kollektiver Sicherheit oder mit Fragen von Recht und Unrecht schon gar nichts zu tun. Der Beitritt zu diesem klassischen Militärbündnis würde erst recht die Aufgabe der Neutralität und die Unterwerfung unter den amerikanischen Führungs- anspruch bedeuten. Ein Beitritt der Schweiz wäre in der Bedrohungslage des Kalten Krieges um einiges logischer gewesen als jetzt, wo wir kaum mehr eine direkte Bedrohung ausmachen können. Eine Integration in die NATO - wie sie unlängst eine grosse bürgerliche Partei gefordert hat - wäre nicht anderes als voreiliger Gehorsam und pure Unter- werfungshaltung.

Neue Sinngebung für die Neutralität

In der jüngeren Vergangenheit wurde mit riesigem Optimismus versucht, diese Welt durch multinationale Organisationen und Institutionen zu organisieren. Die Neutralität erschien dabei vielen als überständiges Relikt und als isolationistische Fessel. Zwar konnte der nach dem Zweiten Weltkrieg etwas angezweifelte Leumund der schweizerischen Neutralität bei den Weltmächten durch die Leistung gute Dienste vorerst wiederhergestellt werden. Im Zuge der europäischen Integration wird unsere Staatsmaxime allerdings aufs neue in Frage gestellt. Tatsächlich hat sich unsere Neutralität historisch angesichts der Spannungen zwischen unseren Nachbarn herausgebildet, und sie hatte sich vornehmlich gegenüber diesen Nachbarn zu bewähren.

Wer die Neutralität lediglich als Mittel für den Kriegsfall zwischen unseren Nachbarstaaten beurteilt, muss an ihrem Sinn zweifeln, seit sich diese Kriegsmöglichkeit als äusserst unwahrscheinlich darstellt. Doch ist der schweizerischen Neutralität seit ihren Ursprüngen ein neuer Sinn zugewachsen. Die vielgenannte Globalisierung hat zu einer Schrumpfung der Welt geführt, so dass jeder Staat seine Politik nicht mehr nur im Verhältnis zu seinen Nachbarn, sondern zu allen Ländern dieser Welt bestimmen muss. Unsere grundsätzliche Friedenspolitik nebst weltweiter Handelspartnerschaft und guten Diensten bietet dazu eine ausgezeichnete Grundlage. Wenn wir unserer Neutralität heute diesen weiteren, zeitgemässen Sinn geben, so wird sie noch lange gerechtfertigt bleiben.

Gerade die gegenwärtige massive Anfechtung dürfte nach meiner Einschätzung dem Neutralitätsgedanken letztlich zu Gute kommen - vielleicht mehr als die dogmatische, etwas lähmende Selbstverständlichkeit vergangener Jahrzehnte. Je mehr die führenden Kreise an der schweizerischen Neutralität kratzen, desto mehr wird sie hoffentlich zum Gegenstand von Volksdiskussionen im kleinen Kreis wie in Volksbewegungen, etwa im Schoss der „Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz“. Damit belebt sich der schweizerische Neutralitätsgedanke wieder durch unseren Entschluss und unseren Willen. Schon oftmals wurde unser kleines neutrales Land durch Machtansprüche von Aussen bedrängt. Heute ist es weniger eine aggressive Macht, als eine überlaut und moralistisch vorgetragene Ideologie des Grossräumigen, die uns herausfordert. Wenn wir diesem Druck standzuhalten vermögen, wird unser Kleinstaat mit seiner Neutralität nicht zerstört werden, sondern von neuem und gestärkt aufleuchten.

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